Wenn Sie eine Umwegfahrt vornehmen (z.B. eine wesentlich längere Strecke wegen eines Staus wählen oder innerhalb einer Stadt aufgrund erhöhten Verkehrsaufkommens) notieren Sie in dem Feld "Bemerkung" aus welchem Grund Sie die (im Zweifel wesentlich längere Strecke) gewählt haben.
Das Finanzamt kann die im Fahrtenbuch aufgezeichnete Streckenlänge mit den Streckenlängen gängiger Routenplaner abgleichen.
Kommt es zu erheblichen Abweichungen bei einzelnen Fahrten, können Sie über Ihre Notizen in der Spalte "Bemerkung" nachweisen, warum Sie die längere Strecke gewählt haben und dass der Umweg rein betrieblich und nicht privat veranlasst war.