In Berlin gilt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG). Es regelt u. a., wie du Wohnraum für die Kurzzeitvermietung an Gäste nutzen kannst. Dabei gelten unterschiedliche Regeln je nachdem, ob du eine gesamte Unterkunft in deinem Hauptwohnsitz, in deinem Zweitwohnsitz oder in einer Gewerbefläche vermietest.
Hier findest du Informationen, wie du die Genehmigung beantragen kannst und welche Ausnahmen gelten:
Gastgeben in Berlin: Verantwortungsvolles Gastgeben
Das kurzzeitige Vermieten von Wohnraum ohne Genehmigung oder mit falscher bzw. fehlender Angabe der Registriernummer ist eine Ordnungswidrigkeit. Wir wurden darauf hingewiesen, dass Inserate für kurzzeitige Vermietung nun vermehrt kontrolliert werden.