Ja. Eine Änderung der Zahlungsweise kann immer erst nach Ablauf des zuletzt gestellten Rechnungszeitraum erfolgen. Soll die Zahlungsweise beispielsweise von quartalsweise auf monatlich umgestellt werden, dann kann dies erst nach Ablauf der zuletzt gestellten Quartalsrechnung erfolgen.
Bei offenen Fragen steht dir dein Ansprechpartner über unseren praktischen Chat in der alphin App zur Verfügung!