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Wie sollten die Aufladebestätigung/Guthabenaufladung und die Abrechnung der Leistung in der Buchhaltung behandelt werden?

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Verfasst von Dennis
Vor über 10 Monaten aktualisiert

Wie ist die Aufladebestätigung in der Buchhaltung zu behandeln?

Wird Guthaben aufgeladen, ist die Guthabenaufladung (Aufladebestätigung/Anzahlungsrechnung) als geleistete Anzahlung zu buchen. Es wird zu diesem Zeitpunkt keine Gegenleistung erbracht. Erst nach dem Kauf eines unserer Produkte wird dafür die voraus gezahlte MwSt. angerechnet.
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Wie ist die Rechnung/Abrechnung der Leistung zu buchen?

Wird eine Leistung gebucht, wird die Leistung mit dem vorhandenen Guthaben (-> s.o., die geleistete Anzahlung) verrechnet. Eine Zahlung wird nicht getätigt, das verbleibende Guthaben, also der Rest der vorher geleisteten Anzahlungen, bleiben bis zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen als geleistete Anzahlung bestehen.


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