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Schritt 1 – Gewerbe anmelden

Wie du dein Gewerbe als Einzelunternehmer anmeldest: mit der richtigen Tätigkeitsbeschreibung, wo du den Antrag stellst und was es kostet

Ohne angemeldetes Gewerbe bekommst du keine roten Kennzeichen und ohne rote Kennzeichen kannst du nicht fahren. Die Gewerbeanmeldung ist deshalb dein erster konkreter Schritt nach der Zusage. Sie ist einfacher als sie klingt.

Die wichtigste Regel: die richtige Tätigkeitsbeschreibung

Die Tätigkeitsbeschreibung in deiner Gewerbeanmeldung muss exakt lauten:

„gewerbliche Fahrzeugüberführungen"

Diese Formulierung ist entscheidend. Steht etwas anderes (etwa „Transport" oder „Kurierdienst") kann die Zulassungsstelle deinen Antrag auf rote Kennzeichen ablehnen.

Was du brauchst

  • Personalausweis

  • Ca. 20 bis 65 € (Gebühr je nach Stadt)

  • Eine Betriebsadresse – deine Wohnadresse reicht vollständig aus

So meldest du das Gewerbe an

Online: Suche nach „Gewerbeanmeldung [deine Stadt] online". Viele Städte bieten das Formular GewA 1 digital an. Du zahlst die Gebühr online und erhältst den Gewerbeschein per Post.

Persönlich: Gehe zum Gewerbeamt oder Ordnungsamt deiner Stadt mit deinem Personalausweis. Fülle das Formular GewA 1 aus. Den Gewerbeschein bekommst du oft sofort.

Du hast schon ein Gewerbe?

Kein Problem – wir prüfen gemeinsam, ob die richtige Tätigkeitsbeschreibung bereits eingetragen ist. Falls nicht, kannst du sie beim Gewerbeamt ergänzen lassen.

Was passiert danach?

Das Finanzamt meldet sich automatisch bei dir mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kannst du angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen möchtest.

Kosten: 20–65 € | Zeit: sofort bis wenige Tage

Hat dies deine Frage beantwortet?