Nutzungsregeln: Was ist erlaubt?
Rote Kennzeichen dürfen ausschließlich für gewerbliche Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten genutzt werden. Konkret für deine Tätigkeit als Bahn Express Fahrer bedeutet das: Du bringst ein nicht zugelassenes Fahrzeug von A nach B – das ist der zulässige Zweck.
Was ist verboten?
Privatfahrten: Rote Kennzeichen dürfen niemals für private Zwecke genutzt werden. Verstöße können zum Entzug der Kennzeichen führen.
Weitergabe an Dritte: Du darfst die Kennzeichen nicht an andere Personen verleihen oder überlassen. Wenn du ein Team aufbaust, benötigen deine Fahrer entweder eigene rote Kennzeichen oder müssen als Mitarbeiter deines Gewerbes eingetragen sein.
Paralleleinsatz: Ein Paar rote Kennzeichen darf immer nur an einem Fahrzeug gleichzeitig genutzt werden. Wer mehrere Fahrzeuge parallel überführen will, braucht mehrere Paare.
Fahrtenbuchpflicht
Für rote Kennzeichen ist ein Fahrtenbuch (Fahrzeugscheinheft) gesetzlich vorgeschrieben. Du trägst darin vor jeder Fahrt ein:
Fahrzeugdaten (Marke, Typ, Fahrgestellnummer)
Datum, Startort und Zielort
Zweck der Fahrt
Das Fahrtenbuch muss während jeder Fahrt mitgeführt werden. Bei einer Polizeikontrolle wirst du danach gefragt.
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Rote Kennzeichen sind in der Regel ein Jahr gültig. Vor Ablauf stellst du bei deiner Zulassungsstelle einen Verlängerungsantrag und legst eine aktuelle Versicherungsbestätigung (eVB-Code) vor. Die Verlängerung ist deutlich einfacher als die Erstbeantragung.
Aktivitätspflicht im Programm
Das Bahn Express Versicherungsprogramm setzt voraus, dass du die Plattform aktiv nutzt:
Bei 20 Tagen ohne Auftrag erhältst du eine automatische Warnmeldung
Bei 30 Tagen ohne Auftrag kann Bahn Express deine Programmteilnahme beenden
Kurzfristige Pausen (Urlaub, Krankheit) sind kein Problem – der 30-Tage-Puffer ist dafür ausreichend. Bei längerer Abwesenheit über mehrere Monate müssen die Kennzeichen abgemeldet werden.
Programmende: Was musst du tun?
Egal ob du selbst austreten möchtest oder das Programm endet – der Ablauf ist derselbe:
Melde die roten Kennzeichen bei deiner Zulassungsstelle ab (Dauer: ca. 20 Minuten, Termin erforderlich)
Fotografiere die Abmeldebestätigung
Lade das Foto innerhalb von 7 Tagen über unser Formular hoch
Die Abmeldung ist unkompliziert: Du bringst die Kennzeichen und deinen Fahrzeugschein mit, der Rest dauert nur wenige Minuten.
Was passiert, wenn ich die Kennzeichen NICHT abmelde?
Wenn du die Kennzeichen nicht fristgerecht abmeldest, läuft die Versicherung weiter – aber du bist ab dem Programmende selbst zahlungspflichtig. Der Versicherer schickt dir direkt die Rechnung. Im schlimmsten Fall drohen Mahnverfahren, Schufa-Einträge und eine Zwangsentstempelung durch die Behörden (Kosten: ca. 150–300 €, die du trägst).
