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Gewerbe

Das Gewerbe ist die Grundvoraussetzung für rote Kennzeichen. Hier findest du Antworten auf alle häufigen Fragen dazu.

Brauche ich ein Gewerbe?

Ja, ein angemeldetes Gewerbe ist zwingend erforderlich. Rote Kennzeichen sind ausschließlich für gewerbliche Zwecke zugelassen. Du meldest ein Gewerbe als Einzelunternehmer an – in den meisten Städten geht das online.

Welche Tätigkeitsbeschreibung muss genau im Gewerbeschein stehen?

Exakt: „gewerbliche Überführung von Kraftfahrzeugen".

Nicht „Transport", nicht „Spedition", nicht „Kurierdienst". Diese Begriffe fallen unter andere Branchen mit zusätzlichen Auflagen. Ohne die richtige Formulierung kann die Zulassungsstelle die roten Kennzeichen ablehnen.

Was, wenn ich schon ein Gewerbe habe?

Wir prüfen gemeinsam, ob „Fahrzeugüberführung" in deiner Anmeldung eingetragen ist. Falls ja, ist der Schritt übersprungen. Falls nein, erweiterst du die Tätigkeitsbeschreibung beim Gewerbeamt oder meldest ein neues Gewerbe an.

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Du füllst das Formular GewA 1 aus – entweder online über das Serviceportal deiner Stadt oder persönlich beim Gewerbeamt. Du brauchst deinen Personalausweis und zahlst eine Gebühr von ca. 20 bis 65 €. Als Tätigkeit trägst du „gewerbliche Überführung von Kraftfahrzeugen" ein. Den Gewerbeschein bekommst du oft sofort oder innerhalb weniger Tage per Post.

Was passiert, wenn mein Gewerbe erlischt?

Dann verlierst du die roten Kennzeichen. Sie sind an ein aktives Gewerbe im Kfz-Bereich gebunden und müssen bei Abmeldung zurückgegeben werden.

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