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Nutzungsregeln für rote Kennzeichen – alle deine Fragen beantwortet

Darf ich mit roten Kennzeichen Privatfahrten machen?

Nein. Rote Kennzeichen sind ausschließlich für gewerbliche Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten zugelassen. Privatfahrten können zum Entzug der Kennzeichen führen.

Darf ich die Kennzeichen an andere weitergeben?

Nein. Rote Kennzeichen sind an dein Gewerbe und deine Person gebunden. Wenn du ein Team aufbaust, brauchen deine Fahrer entweder eigene rote Kennzeichen oder müssen als Mitarbeiter deines Gewerbes eingetragen sein.

An wie vielen Fahrzeugen gleichzeitig darf ich die Kennzeichen nutzen?

Ein Paar rote Kennzeichen darf immer nur an einem Fahrzeug gleichzeitig genutzt werden. Wer mehrere Fahrzeuge parallel überführen will, braucht mehrere Paare.

Muss ich ein Fahrtenbuch führen?

Ja. Für rote Kennzeichen ist ein Fahrtenbuch (Fahrzeugscheinheft) Pflicht. Du dokumentierst darin jede Fahrt mit Fahrzeugdaten (Marke, Typ, Fahrgestellnummer), Datum, Start- und Zielort sowie dem Zweck der Fahrt. Das Fahrtenbuch muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Darf ich mit roten Kennzeichen ins Ausland fahren?

Das hängt vom Zielland ab. Deutsche rote Kennzeichen werden nicht in allen Ländern anerkannt. Innerhalb Deutschlands darfst du sie uneingeschränkt nutzen. Für grenzüberschreitende Fahrten fragst du vorab bei uns oder deiner Versicherung nach.

Wie befestige ich die roten Kennzeichen am Fahrzeug?

Du bringst sie vor jeder Fahrt vorne und hinten am Fahrzeug an und nimmst sie nach der Fahrt wieder ab. Die meisten Fahrer nutzen Kennzeichenhalter mit Schnellverschluss oder Magnethalterungen.

Was mache ich bei einer Polizeikontrolle?

Kein Grund zur Sorge – du fährst legal. Halte das Fahrzeugscheinheft mit dem aktuellen Eintrag, deinen Personalausweis und deinen Führerschein bereit. Solange alles korrekt eingetragen ist, bist du auf der sicheren Seite.

Was passiert, wenn ich die Kennzeichen verliere?

Melde den Verlust sofort bei der Polizei und erstatte Anzeige. Dann gehst du mit der Verlustanzeige zur Zulassungsstelle und beantragst neue Kennzeichen. Ohne gültige Kennzeichen darfst du keine Fahrzeuge überführen.

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