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Rechnungen stellen

Welche Pflichtangaben auf jede Rechnung gehören, wie du eine Rechnung Schritt für Schritt erstellst, was du vermeiden solltest und wie die Abrechnung bei Bahn Express funktioniert.

Als selbstständiger Fahrer bekommst du kein Gehalt sondern du stellst Rechnungen. Bahn Express stellt dir eine fertige Vorlage zur Verfügung, sodass du nur noch die Felder ausfüllen musst. Eine Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, sonst ist sie steuerlich ungültig.

Was enthält die Bahn Express Rechnungsvorlage?

Die Vorlage ist bereits vorausgefüllt mit den Daten von Bahn Express als Rechnungsempfänger:

Rechnungsempfänger: Bahn Express GmbH Regina-Jonas-Str. 41/43 10999 Berlin, Deutschland USt-IdNr.: DE454296826

Diese Felder füllst du selbst aus:

Deine Lieferantendaten:

  • Firmenname (dein Name als Unternehmer)

  • Adresse

  • Stadt und Land

  • Steuernummer oder USt-IdNr.

Rechnungskopf:

  • Rechnungsdatum

  • Leistungsdatum: das Datum, an dem du die Fahrt durchgeführt hast

Positionen (für jede Fahrt eine eigene Zeile):

  • Beschreibung (z. B. „Fahrzeugüberführung Berlin–München, 580 km")

  • Menge

  • Einheit (z. B. „Fahrt" oder „km")

  • Einzelpreis netto (€)

  • Gesamt (€)

Summen:

  • Zwischensumme (netto)

  • MwSt. 19 % (oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung)

  • Gesamtbetrag

Warum ist das Leistungsdatum wichtig?

Das Leistungsdatum ist das Datum, an dem du die Fahrt tatsächlich durchgeführt hast, nicht das Datum, an dem du die Rechnung schreibst. Trage es immer korrekt ein.

Schritt für Schritt: So füllst du die Rechnung aus

  1. Öffne die Bahn Express Rechnungsvorlage

  2. Trage deine Lieferantendaten oben links ein

  3. Trage das heutige Datum als Rechnungsdatum ein

  4. Trage das Datum der Fahrt als Leistungsdatum ein

  5. Fülle die Positionstabelle aus, eine Zeile pro Fahrt oder Kostenposition

  6. Berechne Zwischensumme, MwSt. und Gesamtbetrag

  7. Speichere die Rechnung als PDF

  8. Schicke die PDF per E-Mail an: invoice@bahnexpress.de

  9. Lege eine Kopie für deine Unterlagen ab

Kleinunternehmerregelung: Was steht statt MwSt. auf der Rechnung?

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, lässt du das MwSt.-Feld leer und fügst stattdessen folgenden Hinweis ein:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Tankquittungen und sonstige Belege

Lege alle Tankquittungen und sonstigen erstattungsfähigen Belege der Rechnung bei. Bahn Express erstattet diese Kosten zusammen mit der Auszahlung.

Was du unbedingt vermeiden solltest

  • Fehlendes Leistungsdatum – Pflichtangabe, darf nicht fehlen

  • Fehlende Steuernummer – ohne sie ist die Rechnung ungültig

  • Rechnung nicht als PDF – schicke immer eine PDF, keine Word-Datei

Wann bekommst du das Geld?

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 1 bis 3 Tagen nach Rechnungseingang, spätestens nach 14 Tagen.

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