Grundsatz: Was ist Trinkgeld?
Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung des Kunden an Dich. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf und es ist nicht Teil des Behandlungspreises.
➡️ Genau deshalb gilt Trinkgeld nicht als Umsatz.
Umsatzsteuer auf Trinkgeld
Auf echtes Trinkgeld fällt keine Umsatzsteuer an. Das gilt, wenn:
das Trinkgeld freiwillig gezahlt wird
es zusätzlich zum vereinbarten Preis erfolgt
es klar als Trinkgeld erkennbar ist
Dies ist gesetzlich geregelt (u. a. § 3 UStG sowie ständige Rechtsprechung) und gilt ausdrücklich auch für Kosmetik‑, Beauty‑ und Friseursalons.
➡️ Trinkgeld ist kein Entgelt für eine Leistung und damit nicht umsatzsteuerpflichtig.
Trinkgeld in der Beautinda‑Kasse
In Beautinda wird Trinkgeld nicht als Umsatz, sondern als durchlaufender Posten behandelt. Das bedeutet:
Trinkgeld erhöht nicht den steuerpflichtigen Umsatz
es wird nicht versteuert
es gehört nicht zum Unternehmensumsatz
Buchhalterische Darstellung
In der Kasse wird Trinkgeld als Bar‑Ausgabe vom Kassenstand abgezogen. Hintergrund ist, dass das Geld zwar vereinnahmt, aber nicht dem Unternehmen gehört.
Trinkgeld bei Kartenzahlung (EC‑ / Kreditkarte)
Auch bei Kartenzahlung gilt:
➡️ Der volle Trinkgeldbetrag ist maßgeblich. Wichtig:
Es zählt nicht der Betrag abzüglich Zahlungsgebühren
Das Trinkgeld bleibt in voller Höhe steuerfrei
Zahlungsgebühren
Die Gebühren des Zahlungsanbieters:
sind keine Minderung des Trinkgelds
werden separat als Rechnung ausgewiesen
können anschließend normal verbucht bzw. gegengerechnet werden
Beispiel
Ein Kunde zahlt:
5,00 € Trinkgeld per Karte
➡️ Es gelten 5,00 € als Trinkgeld (steuerfrei) ➡️ nicht 3,95 € oder ein reduzierter Betrag Die Zahlungsgebühr ist ein separater Kostenposten des Unternehmens.
Wann wäre Trinkgeld steuerpflichtig?
Umsatzsteuer würde anfallen, wenn es sich nicht um echtes Trinkgeld handelt, z. B. wenn:
das Trinkgeld verpflichtend ist
es automatisch aufgeschlagen wird
es als Service‑ oder Bedienungspauschale ausgewiesen ist
es im Behandlungspreis enthalten ist
➡️ In diesen Fällen handelt es sich nicht um Trinkgeld, sondern um regulären Umsatz.
Fazit
✅ Trinkgeld ist umsatzsteuerfrei
✅ Gilt auch bei Kartenzahlung
✅ Der volle Betrag ist relevant, nicht abzüglich Gebühren
✅ In Beautinda korrekt als durchlaufender Posten abgebildet
Ablauf Trinkgeld in der Kasse
Wenn ein Kunde in Bar bezahlt, kannst du das Trinkgeld direkt von dem Gesamtbetrag abziehen und in die dafür vorgesehene Dose legen. Falls das Trinkgeld auf andere Weise, wie zum Beispiel über EC-Kartenzahlung, gegeben wird, kannst du dies ebenfalls in deinem System festhalten.
Ein praktisches Beispiel: Angenommen, du bietest eine Dienstleistung wie Lash-Lifting an, die 55,00 € kostet. Wenn du von dem Kunden 60,00 € erhältst, bedeutet das, dass 5,00 € als Trinkgeld betrachtet werden.
In deinem Kassensystem kannst du dann den Betrag von 60,00 € unter der Zahlungsmethode EC-Karte erfassen. Der Betrag von 5,00 €, der als Trinkgeld gilt, wird dann in der entsprechenden Dose vermerkt.
Die Buchung in deinem Kassensystem erfolgt wie folgt: Der Betrag wird entsprechend den Zahlungsmethoden aufgeführt, sodass klar ersichtlich ist, wie viel in Bar und wie viel per EC-Karte bezahlt wurde. In der Übersicht wird zudem der Betrag für Trinkgeld angezeigt.
Falls du noch Fragen hast oder zusätzliche Hilfe benötigst, zögere nicht, uns zu kontaktieren!

