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Trinkgeld

In diesem Artikel erfährst du, wie du dein Trinkgeld effektiv im System verwalten kannst. Dabei nehmen wir an, dass du für dein Trinkgeld eine separate Dose oder ein ähnliches Gefäß nutzt.

Gestern aktualisiert

Grundsatz: Was ist Trinkgeld?

Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung des Kunden an Dich. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf und es ist nicht Teil des Behandlungspreises.

➡️ Genau deshalb gilt Trinkgeld nicht als Umsatz.

Umsatzsteuer auf Trinkgeld

Auf echtes Trinkgeld fällt keine Umsatzsteuer an. Das gilt, wenn:

  • das Trinkgeld freiwillig gezahlt wird

  • es zusätzlich zum vereinbarten Preis erfolgt

  • es klar als Trinkgeld erkennbar ist

Dies ist gesetzlich geregelt (u. a. § 3 UStG sowie ständige Rechtsprechung) und gilt ausdrücklich auch für Kosmetik‑, Beauty‑ und Friseursalons.

➡️ Trinkgeld ist kein Entgelt für eine Leistung und damit nicht umsatzsteuerpflichtig.

Trinkgeld in der Beautinda‑Kasse

In Beautinda wird Trinkgeld nicht als Umsatz, sondern als durchlaufender Posten behandelt. Das bedeutet:

  • Trinkgeld erhöht nicht den steuerpflichtigen Umsatz

  • es wird nicht versteuert

  • es gehört nicht zum Unternehmensumsatz

Buchhalterische Darstellung

In der Kasse wird Trinkgeld als Bar‑Ausgabe vom Kassenstand abgezogen. Hintergrund ist, dass das Geld zwar vereinnahmt, aber nicht dem Unternehmen gehört.

Trinkgeld bei Kartenzahlung (EC‑ / Kreditkarte)

Auch bei Kartenzahlung gilt:

➡️ Der volle Trinkgeldbetrag ist maßgeblich. Wichtig:

  • Es zählt nicht der Betrag abzüglich Zahlungsgebühren

  • Das Trinkgeld bleibt in voller Höhe steuerfrei

Zahlungsgebühren

Die Gebühren des Zahlungsanbieters:

  • sind keine Minderung des Trinkgelds

  • werden separat als Rechnung ausgewiesen

  • können anschließend normal verbucht bzw. gegengerechnet werden

Beispiel

Ein Kunde zahlt:

  • 5,00 € Trinkgeld per Karte

➡️ Es gelten 5,00 € als Trinkgeld (steuerfrei) ➡️ nicht 3,95 € oder ein reduzierter Betrag Die Zahlungsgebühr ist ein separater Kostenposten des Unternehmens.

Wann wäre Trinkgeld steuerpflichtig?

Umsatzsteuer würde anfallen, wenn es sich nicht um echtes Trinkgeld handelt, z. B. wenn:

  • das Trinkgeld verpflichtend ist

  • es automatisch aufgeschlagen wird

  • es als Service‑ oder Bedienungspauschale ausgewiesen ist

  • es im Behandlungspreis enthalten ist

➡️ In diesen Fällen handelt es sich nicht um Trinkgeld, sondern um regulären Umsatz.

Fazit

  • ✅ Trinkgeld ist umsatzsteuerfrei

  • ✅ Gilt auch bei Kartenzahlung

  • ✅ Der volle Betrag ist relevant, nicht abzüglich Gebühren

  • ✅ In Beautinda korrekt als durchlaufender Posten abgebildet

Ablauf Trinkgeld in der Kasse

Wenn ein Kunde in Bar bezahlt, kannst du das Trinkgeld direkt von dem Gesamtbetrag abziehen und in die dafür vorgesehene Dose legen. Falls das Trinkgeld auf andere Weise, wie zum Beispiel über EC-Kartenzahlung, gegeben wird, kannst du dies ebenfalls in deinem System festhalten.

Ein praktisches Beispiel: Angenommen, du bietest eine Dienstleistung wie Lash-Lifting an, die 55,00 € kostet. Wenn du von dem Kunden 60,00 € erhältst, bedeutet das, dass 5,00 € als Trinkgeld betrachtet werden.

In deinem Kassensystem kannst du dann den Betrag von 60,00 € unter der Zahlungsmethode EC-Karte erfassen. Der Betrag von 5,00 €, der als Trinkgeld gilt, wird dann in der entsprechenden Dose vermerkt.

Die Buchung in deinem Kassensystem erfolgt wie folgt: Der Betrag wird entsprechend den Zahlungsmethoden aufgeführt, sodass klar ersichtlich ist, wie viel in Bar und wie viel per EC-Karte bezahlt wurde. In der Übersicht wird zudem der Betrag für Trinkgeld angezeigt.

Falls du noch Fragen hast oder zusätzliche Hilfe benötigst, zögere nicht, uns zu kontaktieren!

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