Ja! Es gibt zwei Varianten:
Die Einstufung als Spekulationsobjekt führt dazu, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr komplett steuerfrei sind.
Wird ein Veräußerungsgeschäft jedoch innerhalb der einjährigen Haltefrist abgewickelt, greift noch eine Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr (600 Euro vor 2024). Beachte bitte, dass die Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte im betreffenden Jahr gilt und sich nicht nur auf Krypto-Geschäfte bezieht.
Weitere Details findest du in d unserem Krypto-Steuerguide für Deutschland.