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Wie trage ich meine Krypto Gewinne und Verluste in Smartsteuer.de ein?

Smartsteuer.de ist der erste Anbieter von Online-Steuererklärungen, der Krypto-Assets integriert hat. Dein Blockpit-Steuerbericht + Steuerformulare bieten dir die Informationen, welche in Smartsteuer übernommen werden können.

In diesem Artikel wird erklärt, wie du Daten aus deinem Blockpit-Report in deinem Smartsteuer.de-Benutzerkonto eintragen kannst.

Ansicht und Beschreibung der Ausfüllhilfe für Steuerberichte ab 2025

Detaillierte Erklärung der Ausfüllhilfe ab 2025

  • Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG in EUR sind somit einzutragen in der Anlage SO – Zeile 58 -> Weitere Informationen im Verlauf des Artikels beachten.
    → in diesem Beispiel 3.402,76 €

  • Ermittlung der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in EUR sind weiters einzutragen
    in der Anlage SO - Zeile 11
    → in diesem Beispiel: 9.049,55 €

  • Ermittlung der Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind entsprechend der Zeilenangaben in die gleichnamige Sektion in Smartsteuer.de zu übertragen.
    → eine Detailansicht findest du im letzten Bild unterhalb

Wo trage ich die Zahlen ab 2025 in Smartsteuer.de ein?

Eingabe der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG

Gehe dazu in deinem Smartsteuer.de-Konto unter "Weitere Einkünfte" Wähle "private Veräußerungsgeschäfte - auch Krypto" aus. Fahre dann fort.


Wähle "Kryptowährungen" aus → "Weiter".


Fülle die Gewinne aus § 23 Private Veräußerungsgeschäfte in das vorliegende Feld ein.


Eingabe der sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG

Gehe auf "Sonstige Einkünfte" → wähle "Leistungen" aus und klicke auf „Weiter“.


Wähle unter „Leistungen“ → 1 und klicke auf „Weiter“.

Wähle "Leistungen" aus und als Bezeichnung → "Einnahmen aus Mining, Forging, Staking, Lending und/oder Teilnahme an Airdrops".

Fülle dann die Werte unter „Betrag“ aus, klicke auf "Weiter".


Eingabe der Kapitalerträge § 20:

Klicke auf "Einkünfte" → "Vermietung, Kapitalvermögen" → Wähle "Kapitalvermögen" aus und klicke auf „Weiter“.

Gehe danach auf "Kapitalvermögen" → "Weiter" und bearbeite die Steuerbescheinigung, welche noch leer ist, oder füge eine neue hinzu.

Benenne die Bescheinigung → Wähle "Anlage KAP" aus und klicke auf "Weiter".

Wähle "18-26; 41-42 Noch nicht besteuerte Kapitalerträge (z.B. Ausland)" aus und klicke auf "Weiter".

Fülle die Werte anhand der Blockpit-KAP-Steuerformulare aus.


Detaillierte Erklärung der Ausfüllhilfe für Jahre bis 2024

  • Ermittlung der sonstigen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG in EUR sind somit einzutragen in der Anlage SO – Zeile 49
    → in diesem Beispiel € 2622,91

    Bildschirmfoto_2022-10-12_um_10.16.49.png

  • Ermittlung der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in EUR sind weiters einzutragen in der Anlage SO - Zeile 10
    → in diesem Beispiel: 18.428,97 €

    Bildschirmfoto_2022-10-12_um_10.17.30.png


    Auf Seite 3 in deinem Blockpit-Report, sieht man die Aufschlüsselung der Zuflüsse, welche unter Ermittlung der sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG in EUR und folglich in Zeile 10 der Anlage SO einzutragen sind:

    Bildschirmfoto_2022-10-11_um_09.43.02.png

  • Ermittlung der Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben sind entsprechend der Zeilenangaben in die gleichnamige Sektion in Smartsteuer.de zu übertragen.
    → eine Detailansicht findest du im letzten Bild unterhalb

    Bildschirmfoto_2022-10-12_um_10.18.17.png


Wo trage ich die Zahlen bis 2024 in Smartsteuer.de ein?

Im nächsten Bild siehst du, wo du die Daten für die Anlage SO in deinem Smarsteuer.de Benutzerkonto eingeben musst. Gehe dazu in deinem Smartsteuer.de Konto unter Private Veräußerungsgeschäfte und wähle dann Handel mit Kryptowährungen.

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Die KAP (Kapitalerträge) sind wie folgt in deinem Smartsteuer.de Benutzerkonto einzugeben:

Beachte dabei die Auswahl der richtigen Kategorie in Smartsteuer.de
„Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen.“

Bildschirmfoto_2022-10-12_um_10.23.57.png
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