Bestätigung über Test-Durchführung

Pflicht ab dem 01.07.2021 gemäß § 7 Absatz 5 Nr. 8 TestV

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Verfasst von Michael Subach
Vor über einer Woche aktualisiert

ℹ️ Gemäß § 7 Absatz 5 Nr. 8 TestV, die ab dem 01.07.2021 gilt, ist es erforderlich, dass die getestete Person die Durchführung des Tests aktiv bestätigt.

Für Kunden, die ihr Testergebnis über den Link digital abrufen, erfasst und dokumentiert Schnelltestbutler eine elektronische Bestätigung.


Diese ist in Testterminen (wenn diese Spalte eingeblendet ist) und im Export unter „Abgerufen am” zu sehen:

Bei den Kunden, die das Testergebnis ausgedruckt und ausgehändigt vor Ort erhalten, muss die Bestätigung schriftlich erfolgen.

Folgende Vorlage kann hierfür benutzt werden: Bestätigung zum durchgeführter PoC-Antigen-Tests.


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