Wer einen kostenlosen oder ermäßigten Bürgertest in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber dem Testzentrum ausweisen, einen Nachweis der Berechtigung vorzeigen und ggf. eine Selbstauskunft abgeben.
Schnelltestbutler bietet den Testzentren die Möglichkeit,
die mit der TestV verbundenen Dokumentations- sowie Nachweispflichten ohne zusätzlichen Aufwand zu erfüllen.
In diesem Artikel haben wir alles Wissenswerte dazu für dich zusammengestellt.
Kontrolle der Berechtigungsnachweise
Der Mitarbeiter bestätigt beim Einchecken, dass er je nach Anspruchsgrund entsprechende Berechtigungsnachweise vollständig überprüft hat, und dass bei Testungen nach § 4a Absatz 1 Nummer 6 und 7 eine Gebühr i.H.v. 3€ entrichtet wurde.
Selbstauskunft
Schnelltestbutler erfasst Selbstauskunft voll automatisch!
1. Wie wird digitale Selbstauskunft abgegeben?
Die Selbstauskunft wird von dem Kunden bei der Anmeldung abgegeben (analog zu Datenschutzerklärung und weiteren Einverständniserklärungen):
2. Wie wird digitale Selbstauskunft dokumentiert?
Die bei der Anmeldung gegebene Selbstauskunft inkl. IP-Adresse des Kunden und Zeitstempel wird in Deinem Schnelltestbutler gespeichert und aufbewahrt. Die gespeicherten Angaben sind jederzeit abrufbar sowie downloadbar als Excel oder CSV.
3. Wie kann ich Selbstauskunft-Angaben herunterladen?
Die klassische Statistik-Tabelle, welche du aus dem Bereich "Buchungsadministration" als Excel oder CSV exportierst, enthält ab dem 08.07. Angaben zu gegebenen Einverständniserklärungen der Kunden, darunter auch zu Selbstauskunft.
4. Wie kann der Kunde eine Selbstauskunft abgeben, wenn er vom Testzentrum-Personal eingebucht wird?
In diesem Fall liegt keine digitale Selbstauskunft des Kunden vor. Schnelltestbutler bietet dir die Möglichkeit, ein vorausgefülltes Formular auszudrucken und den Kunden vor Ort unterschreiben zu lassen.
ℹ️ Gemäß TestV (§ 7 Absatz 9) ist eine Selbstauskunft in folgenden Fällen zu dokumentieren (falls die regionale KV keine weiteren Erläuterungen zu diesem Thema veröffentlicht hat. Erkundige dich bitte danach):
Testung nach § 4a Absatz 1 Nummer 6 (Besuch einer Veranstaltung im Innenraum oder besonders gefährdeter Menschen)
Testung nach § 4a Absatz 1 Nummer 7 (Rote Kachel Warnung in der Corona-Warn-App)
ℹ️ Gemäß § 7 Absatz 5 Nr. 8 TestV ist es erforderlich, dass die getestete Person die Durchführung des Tests aktiv bestätigt. Ruft der Kunde sein Testergebnis über den Link ab, erfasst und dokumentiert Schnelltestbutler eine elektronische Bestätigung des Kunden.
Wird das Testergebnis ausgedruckt und ausgehändigt, muss die Bestätigung schriftlich erfolgen (gilt bereits ab dem 01.07.2021, keine Änderungen dazu in der neuen Fassung der TestV).