Der GAV Personalverleih wird für die nächsten vier Jahre erneuert. Mitte Februar 2024 wurde der P-GAV per 1. März 2024 als allgemeinverbindlich erklärt und somit werden die neuen Mindestlöhne ab dem 1. März 2024 angewendet.
Die neuen Mindestlöhne wurden auf der Coople Plattform hinterlegt und kommen damit fristgerecht korrekt zur Anwendung. Die aktuellen und neuen Mindestlöhne können Sie unter folgendem Link einsehen:
Wie erfasse ich Einsätze mit den ab 1. März 2024 gültigen Mindestlöhnen?
Je nach Lohnhöhe gibt es zwei Möglichkeiten:
Wenn der Stundenlohn über dem ab dem 1. März 2024 geltenden Mindestlohn liegt, können Sie den Einsatz wie gewohnt eingeben (einschliesslich Schichten vor und nach der Lohnänderung).
Wenn Sie für Schichten im Februar den aktuellen Mindestlohn zahlen wollen und erst ab März den neuen Mindestlohn zahlen wollen, bitten wir Sie, zwei separate Einsätze zu planen. Geben Sie in diesem Fall die Schichten vor dem 1. März 2024 und ab dem 1. März 2024 zwei separaten Einsätzen an. Dadurch wird sichergestellt, dass für jeden Zeitraum der jeweils gültige Mindestlohn angewendet wird.
Ich habe bereits Einsätze erfasst, die ab dem 1. März 2024 beginnen. Was muss ich tun?
Um sicherzustellen, dass ab dem 1. März 2024 die korrekten Mindestlöhne gelten, werden wir die Löhne für Ihre Einsätze anpassen. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.