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Wie ist meine Krankentaggeldversicherung (KTG) bei Coople geregelt?
Wie ist meine Krankentaggeldversicherung (KTG) bei Coople geregelt?

Erfahre hier, wann du Anspruch auf Krankentaggeld hast.

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Verfasst von Jenny Petrini
Vor über einer Woche aktualisiert

Ein zentrales Recht aus dem «GAV Personalverleih» ist der Anspruch auf Krankentaggeld. In diesem Artikel erklären wir dir, wie die Leistungen im Falle von Krankheit geregelt sind, und was du unternehmen musst, um einen Anspruch geltend zu machen.

Falls du uns noch nicht mitgeteilt hast, dass du wegen Krankheit nicht zu einem Einsatz kommen kannst, tu dies bitte umgehend. Wie das geht, liest du hier.


Wann habe ich Anspruch auf Krankentaggeld?

Falls du während eines Einsatzes krank wirst, so besteht ein Anspruch auf Lohnausfallentschädigung. Alle Arbeitnehmenden, die keine AHV-Rente beziehen, sind obligatorisch für ein Krankentaggeld versichert. Coople hat dafür eine entsprechende Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Arbeitnehmende beteiligen sich mit Lohnbeiträgen an den Kosten dieser Versicherung, darum werden dir jeweils auf der Lohnabrechnung Beiträge für die Krankentaggeldversicherung (KTG) abgezogen (Prämienanteil des Arbeitnehmers: maximal 50%). Mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters endet der Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz für Lohnfortzahlung bei Krankheit beginnt am Tag, an dem dein Einsatzvertrag mit Coople in Kraft tritt, frühestens jedoch an dem im Vertrag aufgeführten Vertragsbeginn. Es besteht also nur Anspruch, wenn die Arbeitsunfähigkeit während eines Einsatzes erfolgt ist.


Wie sind die Leistungen? Wie lange habe ich Anspruch?

Der Anspruch beträgt 80% des durchschnittlichen Lohnes, sofern die Arbeitsverhinderung mindestens 25% beträgt. Der durchschnittliche Lohn berechnet sich aus all deinen Coople-Einsätzen in den letzten 12 Monaten. Wichtig ist, dass der Anspruch erst nach Ablauf einer Wartefrist von 2 Tagen entsteht, d.h. falls du nur einen oder zwei Tage krank warst, besteht kein Anspruch. Dies sind die sogenannten Karenztage.

Nach Ablauf der Wartefrist von zwei Tagen entsteht folgender Anspruch:

  • Für Arbeitnehmende, die in Einsatzbetrieben tätig sind, in welchen ein ave GAV (allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag) gültig ist; Geldwertleistungen von 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen.
    > Um herauszufinden, ob dein Einsatzbetrieb einem ave GAV untersteht, kannst du uns kontaktieren. Falls dein Einsatzbetrieb z.B. in der Gastronomie tätig ist, ist er dem «L-GAV Gastgewerbe» unterstellt, und der Anspruch auf KTG gilt folglich für 720 Tage innerhalb von 900 Tagen.

  • Für Arbeitnehmende, welche gemäss GAV Personalverleih BVG-pflichtig sind; Geldwertleistungen von 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen.
    > Um herauszufinden, ob du BVG-pflichtig bist, kannst du diesen Artikel konsultieren oder auf deiner Lohnabrechnung prüfen, ob dir BVG-Beiträge abgezogen wurden.

  • Für Arbeitnehmende, die weder in einem Einsatzbetrieb mit ave GAV tätig sind noch gemäss GAV Personalverleih BVG-pflichtig sind; Geldwertleistungen von 60 Tagen innerhalb von 360 Tagen.


Wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Damit wir deinen Anspruch prüfen und der Versicherung melden können, brauchen wir von dir unbedingt ein Arztzeugnis. Ohne Arztzeugnis können wir unserer Versicherung deinen Fall nicht melden. Bitte sende uns bei Krankheit dein Arztzeugnis umgehend per E-Mail zu.

Wichtige Hinweise zum Arztzeugnis:

Bitte lies dir diese Hinweise zum Arztzeugnis genau durch. Dies hilft uns, deine Anfrage schneller bearbeiten zu können.

Unser Team wird den Anspruch nach Erhalt des Arztzeugnisses prüfen und bei unserer Versicherung anmelden. Wenn der Anspruch stattgegeben wird, erhältst du mit dem nächsten Lohn Krankentaggelder für die Dauer der Krankheit ausbezahlt.


Habe ich auch einen Anspruch, wenn ich nicht mehr mit Coople arbeite?

Der unter dem Coople Einsatzvertrag bestehende Versicherungsschutz gegen Lohnausfall infolge Krankheit endet mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Als Arbeitnehmer hast du das Recht, innert 90 Tagen nach Beendigung des letzten Einsatzvertrages den Versicherungsschutz mit einer Einzel-Krankentaggeldversicherung bei der GroupeMutuel weiterzuführen (die Kosten dafür trägst du selbst). Bei Interesse kontaktiere uns bitte per E-Mail und wir werden dir weitere Unterlagen dafür zustellen.

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