Alle Kollektionen
Hilfe für Coopler - Schweiz
Was du sonst noch wissen musst
Wie ist meine Unfallversicherung bei Coople (Berufsunfall oder Nichtberufsunfall) geregelt?
Wie ist meine Unfallversicherung bei Coople (Berufsunfall oder Nichtberufsunfall) geregelt?

Erfahre hier, wann du Anspruch auf Versicherungsleistungen bei einem Unfall hast.

Jenny Petrini avatar
Verfasst von Jenny Petrini
Vor über einer Woche aktualisiert

Der Anspruch auf Versicherungsleistungen bei Unfällen unterscheidet sich je nachdem, wo der Unfall passiert ist. Es wird unterschieden zwischen Berufsunfällen (BU) und Nichtberufsunfällen (NBU).

Berufsunfälle:

Unfälle, die während deiner Arbeit in einem Unternehmen passieren.

Nichtberufsunfälle:

Unfälle, die während deiner Freizeit passieren.

In diesem Artikel erklären wir dir, wie die Leistungen im Falle von Berufsunfällen oder Nichtberufsunfällen geregelt sind und was du unternehmen musst, um einen Anspruch geltend zu machen.

Du hast uns noch nicht mitgeteilt, dass du wegen einem Unfall nicht zum Einsatz kommen kannst? Bitte mach dies umgehend – hier erfährst du wie.


Wann habe ich Anspruch auf Versicherungsleistungen bei Unfällen?

Berufsunfall («BU»)

Falls du während deinem Einsatz am Arbeitsort einen Unfall hattest, bist du dafür obligatorisch bei der SUVA gegen Berufsunfälle versichert. Die obligatorische Berufsunfallversicherung erweitert sich auf den Arbeitsweg, falls du die Kriterien für die Nichtberufsunfallversicherung (siehe unten) nicht erfüllst. Die Versicherung beginnt am Tag des vertraglich vereinbarten Arbeitsantritts, und endet mit dem letzten Arbeitstag. Die Prämie für die Berufsunfall-Versicherung wird von Coople als Arbeitgeber bezahlt.

Nichtberufsunfall («NBU»)

Falls du während deiner Freizeit einen Unfall hattest, bist du nur über Coople versichert, wenn du die Bestimmungen der SUVA für Nichtberufsunfälle erfüllst. Dafür ist notwendig, dass du durchschnittlich mehr als 8 Wochenstunden für Coople gearbeitet hast. Die Prämie für Nichtberufsunfälle wird vom Arbeitnehmenden bezahlt, darum werden dir bei Erfüllen der Bedingungen die Beiträge direkt vom Lohn abgezogen (auf der Lohnabrechnung als «NBU-Beitrag» ersichtlich). Die Deckung gegen Nichtberufsunfälle endet mit Ablauf des 31. Tag nach deinem letzten Arbeitstag bei einem Coople Einsatz.

Falls du die Bedingung von durchschnittlich 8 Arbeitsstunden pro Woche nicht erfüllst, solltest du die Deckung für Nichtberufsunfälle bei deiner Krankenversicherung einschliessen.

Bitte beachte, dass dir die NBU-Prämien bei jedem Lohn abgezogen werden, weil im Vorhinein unklar ist, wie viel du das ganze Jahr über arbeiten wirst. Ende Jahr ermitteln wir, ob du die Versicherungskriterien erfüllt hast. Falls dies nicht der Fall ist, erstatten wir die NBU-Prämien zu Beginn des Folgejahrs zurück.

Gut zu wissen: Falls du bereits das Rentenalter erreicht hast und über Coople Einsätze leistest, bist du ebenfalls analog zu allen anderen temporären Arbeitnehmenden für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert.


Wie sind die Leistungen? Wie lange habe ich Anspruch?

Ab dem 3. auf den Unfall folgenden Tag werden 80% des Lohnes durch die Versicherung ausgerichtet. Bis zum Ablauf dieser Wartezeit hat Coople mindestens 4/5 des Lohnes zu entrichten. Soweit bei aussergewöhnlichen Gefahren und Wagnissen im Sinne von Art. 49 und Art. 50 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) die Leistungen für Nichtberufsunfälle von der SUVA verweigert oder gekürzt werden, besteht keine Lohnzahlungspflicht von Coople nach Art. 324a bzw. 324b OR. Der maximal versicherte Jahreslohn für die Unfallversicherung beträgt aktuell CHF 148'200.-. Die Dauer des Anspruches richtet sich nach den gesetzlichen Fristen.


Wie kann ich meinen Anspruch geltend machen?

Als ArbeitnehmerIn bist du verpflichtet, uns deinen Unfall unverzüglich zu melden. Damit wir deinen Anspruch prüfen und der Versicherung melden können brauchen wir von dir unbedingt ein Arztzeugnis. Ohne Arztzeugnis können wir den Fall unserer Versicherung nicht melden.* Wir weisen dich ausserdem darauf hin, uns bei Nachfragen zum Unfall rasch eine Rückmeldung zu geben, damit wir den Unfall korrekt melden können. Dies betrifft insbesondere das Ausfüllen des Unfallformulars, welches wir dir zusenden werden.

Bitte sende uns bei einem Unfall umgehend dein Arztzeugnis an info.ch@coople.com zu. Unser Team wird deinen Anspruch dann prüfen und falls gegeben bei unserer Versicherung anmelden. Wenn der Anspruch stattgegeben wird, erhältst du mit dem nächsten Lohn Taggelder ausbezahlt. Mit der Schadennummer, welche wir dir zusenden werden, kannst du ausserdem allfällige Arztrechnungen deiner Versicherung einreichen.

*Ausnahmen von dieser Regel bestehen nur bei Bagatellunfällen. Unser Team wird dich gerne beraten, ob dies in deiner Situation zutrifft.


Habe ich auch einen Anspruch, wenn ich nicht mehr mit Coople arbeite?

Der unter dem Coople Einsatzvertrag bestehende Versicherungsschutz für Berufsunfälle endet am letzten Arbeitstag. Die Deckung für Nichtberufsunfälle mit Ablauf des 31. Tages nach deinem letzten Arbeitstag bei einem Coople Einsatz. Du hast die Möglichkeit, innert dieser Frist die Nichtberufsunfallversicherung gemäss UVG direkt bei der SUVA für 6 Monate zu verlängern (Abredeversicherung). Weitere Informationen zur Abredeversicherung sind auf der Website der SUVA erhältlich. Du kannst die Abredeversicherung bei Bedarf selber online abschliessen.


Wo finde ich Tipps zur Unfallprävention?

Hat dies Ihre Frage beantwortet?