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Welche Ausweisdokumente benötigt Coople von mir?
Welche Ausweisdokumente benötigt Coople von mir?

In diesem Artikel erfährst du, welche Ausweisdokumente du hochladen musst und welche Bewilligungen bei Coople zugelassen sind.

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Verfasst von Tess Alschibaja
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn du mit Coople arbeitest, werden wir zu deinem gesetzlichen Arbeitgeber. Das bedeutet, dass wir deinen Lohn zahlen, uns um deine Sozialversicherungsbeiträge kümmern und vieles mehr. Deshalb ist es wichtig, dass du gleich zu Beginn deiner Registrierung bei Coople alle wichtigen Informationen wie deine Bankverbindung, deine AHV-Nummer und deine Identitätsdokumente in deinem Profil angibst bzw. hochlädst. Sobald du dies erledigt hast, kannst du dich auf Einsätze bewerben.

Bevor du deine Dokumente hochlädst, musst du in deinem Profil deine Nationalität auswählen. Falls du keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, wähle bitte zusätzlich die Art deiner Bewilligung sowie den Aufenthaltszweck aus. Die Informationen dazu findest du auf der Karte deiner Arbeits-/Niederlassungsbewilligung.

Bitte beachte, dass wir Fotos mit folgenden Eigenschaften nicht akzeptieren können:

  • abgeschnittene und unscharfe Bilder

  • sichtbarer Lichtblitz auf den Fotos

Wenn du Schweizer StaatsbürgerIn bist, benötigen wir nur ein Foto der Vorder- und Rückseite deiner Identitätskarte oder ein Foto deines Reisepasses. Diese Dokumente können bereits abgelaufen sein.

Wenn du eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, benötigen wir ein Foto von deinem Reisepass oder deiner Identitätskarte sowie ein Foto aller Seiten deiner Arbeits-/Niederlassungsbewilligung. Alle Dokumente müssen gültig sein. Abgelaufene Dokumente werden aus dem System entfernt.

Die Coople (Schweiz) AG ist als Personalverleiher an die schweizerischen ausländer- sowie personalverleihrechtlichen Bestimmungen gebunden. Gemäss Art. 21 im Arbeitsvermittlungsgesetz dürfen wir als Personalverleiher ausländische StaatsbürgerInnen nur dann anstellen, wenn diese zur Erwerbstätigkeit zugelassen und zum Stellenwechsel ohne Anmeldung berechtigt sind. Leider kann Coople derzeit nicht alle Arten von Arbeitsbewilligungen akzeptieren und kann dir nicht dabei helfen, deine aktuelle Bewilligung zu ändern oder eine neue zu beantragen.

Falls deine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung abgelaufen ist, musst du zusätzlich zu deiner abgelaufenen Bewilligung eine offizielle, schriftliche Bestätigung vom Migrationsamt hochladen.

Damit Coople ein solches Schreiben vom Migrationsamt als Übergangslösung akzeptieren kann, muss im Schreiben mindestens folgendes erwähnt werden:

  • dass die aktuelle Bewilligung und der darin angegebene Aufenthaltszweck weiterhin ihre Gültigkeit haben

  • das Ablaufdatum des Verlängerungsdokuments

  • Vor- und Nachname d. SachbearbeiterIn

  • ein Stempel ODER eine Unterschrift des Migrationsamtes muss deutlich sichtbar sein

Alle weiteren Infos zum Thema ausländische Staatsbürgerschaften bei Coople findest du hier. Bei Fragen hilft dir unser Coopler Experience Team gerne weiter. Bitte kontaktiere uns unter info.ch@coople.com.

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