Aktuelle Lohnabzüge für Sozialversicherungen

Erfahre in diesem Artikel, welche Lohnabzüge auf deinem Bruttolohn gemacht werden und wie hoch diese aktuell sind.

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Verfasst von Julie Freeman
Vor über einer Woche aktualisiert

Stand der Angaben: 15.02.2024

Für deine Einsätze bei Coople erhältst du monatlich einen Nettolohn ausbezahlt. Vom auf der Lohnabrechnung vermerkten Bruttolohn werden gegenwärtig folgende Lohnabzüge vorgenommen:

% Abzug vom Bruttolohn

Versicherung

5.30%

AHV/IV/EO (Alters-und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung)

1.10%

ALV (Arbeitslosenversicherung); Abzug auf Jahreslohn bis CHF 148’200

Seit 2023 gibt es keinen ALV 2 Abzug mehr.

1.42%

NBU (Nichtbetriebsunfall)

0.1%

KTG (Krankentaggeldversicherung)

0.00-09.875%

BVG (Pensionskasse); Beiträge abhängig vom Alter und BVG-Plicht, mehr Infos hier.

0.4% (ab 01.03.2024)

GAV-Beitrag für Vollzugs-und Weiterbildungskosten für Verdienste unter CHF 148'200 Jahreslohn bez. Basisstundenlohn CHF 62.55 (UVG-Maximum).

Diese Abzüge richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Bei Änderungen werden die aktuell geltenden Werte hier publiziert. Änderungen finden unregelmässig statt, für gewöhnlich jedoch per 01. Januar.

Diese Abzüge werden unabhängig vom Obligatorium abgerechnet. Coople überprüft spätestens Ende eines Kalenderjahres, ob die Abzüge für den Arbeitnehmer im Einzelfall notwendig waren und erstattet dem Arbeitnehmer die gegebenenfalls zu viel abgezogenen Beiträge spätestens 3 Monate nach Start des folgenden Kalenderjahres zurück.

Wichtig: Du siehst es zwar auf deiner Lohnabrechnung nicht, aber wir leisten als dein gesetzlicher Arbeitgeber natürlich auch unseren Beitrag an deine Sozialversicherungen. Für AHV, BVG, KTG und ALV werden die Beiträge zu 50% vom Arbeitgeber geleistet.


Lohnabzüge für Sozialversicherungen 2023

% Abzug vom Bruttolohn

Versicherung

5.30%

AHV/IV/EO (Alters-und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung)

1.10%

ALV (Arbeitslosenversicherung); Abzug auf Jahreslohn bis CHF 148’200

Seit 2023 gibt es keinen ALV 2 Abzug mehr.

1.52%

NBU (Nichtbetriebsunfall)

0.017%

KTG (Krankentaggeldversicherung)

0.00-09.875%

BVG (Pensionskasse); Beiträge abhängig vom Alter und BVG-Plicht, mehr Infos hier.

0.70%

GAV-Beitrag für Vollzugs-und Weiterbildungskosten für Verdienste unter CHF 148'200 Jahreslohn bez. Basisstundenlohn CHF 62.55 (UVG-Maximum).

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