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Was du sonst noch wissen musst
Wie viel Geld steht mir als Coopler für meine Weiterbildung zu und wie kann ich es beantragen?
Wie viel Geld steht mir als Coopler für meine Weiterbildung zu und wie kann ich es beantragen?

Als Coopler profitierst du vom «GAV Personalverleih» und hast unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf bis zu 5000 Franken.

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Verfasst von Julie Freeman
Vor über einer Woche aktualisiert

Viele von euch haben Anspruch auf richtig viel Cash für eine Weiterbildung! Als Coopler profitierst du vom Gesamtarbeitsvertrag «GAV Personalverleih». Dort sind alle Rahmenbedingungen für eine faire und rechtskonforme Anstellung geregelt.

Was viele nicht wissen: Wenn du in den letzten 12 Monaten mindestens 88 Stunden via Coople gearbeitet hast, gehörst du zu den Glücklichen, die Anspruch auf bis zu 5’000 Franken für eine Weiterbildung und vielleicht sogar bis zu 2’250 Franken für Lohnausfall haben!

Hast du gesehen, dass auf deiner Coople Lohnabrechnung neben den Sozialabzügen auch 0.7 Prozent für den «GAV Beitrag» abgezogen werden? Diese Beiträge fliessen u.a. in den Weiterbildungsfonds temptraining. Egal ob Sprachkurs, Sicherheitstraining, Computerkurs oder spezifische Fachausbildung: Wenn du demnächst eine Weiterbildung starten möchtest, lohnt es sich, deinen Anspruch auf Unterstützung zu prüfen!

Wie viel Geld du erhältst kommt auf die Anzahl deiner geleisteten temporären Arbeitsstunden in den vergangenen 12 Monaten an. Anspruch auf Unterstützung hat, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Die Weiterbildung wurde noch nicht begonnen.

    Hat ein Kurs begonnen, erhältst du leider kein Geld dafür, aber du kannst dich bereits nach der nächsten Weiterbildung umsehen.

  • Du unterstehst dem GAV Personalverleih oder dein letzter Einsatz liegt max. 12 Monate zurück, und du hast mindestens 88 Stunden gearbeitet.

    Das entspricht ungefähr zwei Wochen Vollzeit-Pensum. Wenn du auf verschiedenen Plattformen temporär arbeitest, die dem GAV Personalverleih unterstellt sind, kannst du diese Arbeitsstunden zusammenzählen.

  • Die Weiterbildung hält dich fit für den Arbeitsmarkt oder bringt dich beruflich weiter.

    Es werden also auch Kurse für eine berufliche Neuorientierung unterstützt. Der ausgewählte Kurs muss zudem in der Schweiz und an einer der vielen Schulen stattfinden, die von temptraining anerkannt sind.

  • Der Antrag für die Unterstützung muss VOR Kursbeginn bei temptraining eingereicht werden.

    Es ist wichtig, dass dir bewusst ist, dass du deine Weiterbildung zuerst selbst finanzierst. Die Unterstützungsgelder von temptraining werden dir erst nach Abschluss des Kurses ausbezahlt.

So kommst du zu deinem Cash: Dieses Angebot läuft nicht via Coople, sondern komplett und direkt via temptraining – dem Weiterbildungsfonds für Temporärarbeitende. Dort stellst du VOR Kursbeginn dein Gesuch und wartest auf den Entscheid. Du bezahlst die Kurskosten selbst und besuchst mindestens 80% des Kurses. Danach reichst du alle notwendigen Nachweise ein und der bewilligte Betrag wird dir von temptraining überwiesen.

Detailinformationen, Erklärvideos, Unterstützungsbeispiele und vieles mehr findest du unter www.temptraining.ch. Bei Fragen erreichst du temptraining unter 044 388 95 30 (Mo/Di/Mi/Fr: 10-12 und 13.30-15.30; Do 10-15.30 Uhr) oder unter info@temptraining.ch.

Worauf wartest du noch? In deiner Coople Jobs App findest du deine Lohnabrechnungen: Taschenrechner zücken, Stunden zusammenzählen, Kurs aussuchen und Antrag bei temptraining stellen!

Viel Spass beim Weiterbilden!

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