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Häufig gestellte Fragen
Wie lauten die Stornierungsrichtlinien und Kündigungsfristen bei Coople?
Wie lauten die Stornierungsrichtlinien und Kündigungsfristen bei Coople?

Wenn Sie die Zusammenarbeit mit einem Coopler beenden wollen, gibt es einige Regeln und Vorschriften, die Sie beachten müssen.

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Verfasst von Julie Freeman
Vor über einer Woche aktualisiert

Auch wenn wir hoffen, dass Sie keine Probleme mit Ihren Einsätzen und Arbeitnehmenden haben, kann es vorkommen, dass Sie die Zusammenarbeit mit einem Coopler beenden müssen. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, sich rechtzeitig mit uns per E-Mail unter info.ch@coople.com in Verbindung zu setzen, damit Sie die geltenden Kündigungsfristen einhalten (gemäss GAV Personalverleih).

In Fällen, in denen ein Coopler noch keine drei Monate für Ihren Betrieb im Einsatz war, hat die Kündigung 3 Arbeitstage vor dem Kündigungstermin zu erfolgen (damit die Frist von 2 vollen Arbeitstagen eingehalten wird).

Es gelten die folgenden Kündigungsfristen: 

  • während der ersten 3 Monate: 2 volle Arbeitstage 

  • vom 4. bis und mit 6. Monat: 7 Tage

  • ab dem 7. Monat: 1 Monat, jeweils auf den gleichen Tag des darauffolgenden Monats. 

Wir werden alle Kündigungsanfragen so schnell wie möglich innerhalb der folgenden Öffnungszeiten bearbeiten: Montag bis Samstag, 08:00 – 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine an uns gesendete Kündigungsanfrage nur innerhalb der oben genannten Öffnungszeiten als eingegangen gilt. An Sonn- und Feiertagen und nach 16:00 Uhr an Werktagen werden keine Kündigungsanfragen bearbeitet.

Um die Kündigungsfrist (2 volle Arbeitstage) bei Einsätzen einzuhalten, in denen ein Coopler noch keine drei Monate für Ihren Betrieb im Einsatz war, muss Ihre Kündigungsanfrage per E-Mail 3 Arbeitstage vor dem Kündigungstermin bei uns eingehen. Arbeitstage sind Montag bis Samstag.

  • Beispiel 1: Damit eine Kündigung an einem Freitag wirksam wird, muss Ihre Kündigungsanfrage 3 Arbeitstage vorher per E-Mail bei uns eingehen, also spätestens am Dienstag um 16:00 Uhr.

  • Beispiel 2: Damit eine Kündigung an einem Dienstag wirksam wird, müssen wir Ihre Kündigungsanfrage per E-Mail 3 Arbeitstage vorher, also bis Freitag um 16.00 Uhr in der Vorwoche erhalten. Die 2 vollen Arbeitstage sind in diesem Fall Samstag und Montag.

Bei einem laufenden Einsatz kann ein Coopler gebeten werden, während der Kündigungsfrist zu arbeiten, soweit eine entsprechende Mitteilung rechtzeitig bei uns eingeht. Bitte beachten Sie, dass Kündigungsfristen immer eingehalten werden müssen, dass ein Coopler während der Kündigungsfrist Anspruch auf die volle Bezahlung hat und dass Sie verpflichtet sind, die anfallenden Kosten zu bezahlen.

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail das Wort «Kündigung» an, damit Ihre Anfrage schnell und reibungslos bearbeitet werden kann. Bitte senden Sie keine Kündigungen direkt an persönliche E-Mail-Adressen von Coople Mitarbeitenden. Es werden nur Kündigungen bearbeitet, die an info.ch@coople.com gesendet werden.

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