Alle Kollektionen
Einrichtung Ihrer Organisation
Ansätze zu einer organisatorischen Abgrenzung
Ansätze zu einer organisatorischen Abgrenzung
Vor über einer Woche aktualisiert

Eine organisatorische Abgrenzung ist der erste wichtige Schritt bei der Berechnung des CO₂-Fußabdrucks eines Unternehmens. Es geht darum zu entscheiden, welche Aktivitäten in den CO₂-Fußabdruck eines Unternehmens einbezogen werden sollen. Wenn ein Unternehmen die vollständige Verantwortung für alle Aktivitäten hat, sollten alle Emissionen in das Inventar aufgenommen werden. Ist ein Unternehmen jedoch nur teilweise für die verschiedenen Geschäftsbereiche verantwortlich, muss das Unternehmen bestimmen, in welchem Umfang es die jeweiligen Emissionen bilanziert. Zu den Geschäftsbereichen können gehören: Vollständig unternehmenseigene Betriebe, Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Joint Ventures und Tochtergesellschaften. In der gesamten Organisation muss der gleiche Ansatz verfolgt werden, da es sonst zu Lücken und/oder Doppelzählungen kommt.

Eine Abgrenzung hängt von der Struktur des Unternehmens und den Beziehungen zwischen den beteiligten Parteien ab. Die organisatorische Abgrenzung eines Unternehmens im Bereich der Treibhausgasbilanzierung kann sich von der der Finanzbuchhaltung unterscheiden und wird von einer Reihe von Faktoren sowie den Zielen des Unternehmens bestimmt:

  • Widerspiegelung der wirtschaftlichen Realität

  • Haftung und Risikomanagement

  • Rechnungslegungsstandards

  • Leistungsverfolgung

  • Verwaltungskosten

Die Ansätze zur organisatorischen Abgrenzung

In der Treibhausgasbilanzierung gibt es drei Ansätze zur organisatorischen Abgrenzung:

Operativer Ansatz

Nach dem operativen Ansatz ist ein Unternehmen für 100 % der Emissionen aus allen Aktivitäten verantwortlich, über die es oder eine seiner Tochtergesellschaften die operative Kontrolle ausübt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen die Befugnis haben muss, betriebliche Strategien einzuführen und umzusetzen, auch wenn es nicht unbedingt die Befugnis hat, alle Entscheidungen in Bezug auf einen Betrieb zu treffen, z. B. im Hinblick auf große Kapitalinvestitionen. Bei diesem Ansatz müssen Sie keine Treibhausgasemissionen aus Aktivitäten berücksichtigen, an denen das Unternehmen zwar beteiligt ist, über die es aber keine Kontrolle hat. Dies ist der am häufigsten verwendete Ansatz zur organisatorischen Abgrenzung, welcher von mehr als 60% der Unternehmen gewählt wird.

Dieser Ansatz gilt für Unternehmen, die den größten Teil ihrer Aktivitäten operativ kontrollieren, und wird am häufigsten verwendet, weil er die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten des Managements widerspiegelt. Denn Berichterstattung und Management von Kohlenstoffdaten sind oft dort am besten möglich, wo das Unternehmen die operative Kontrolle hat.

Finanzieller Ansatz

Ähnlich wie beim operativen Ansatz muss ein Unternehmen, das den finanziellen Ansatz anwendet, 100 % der THG-Emissionen aus Aktivitäten erfassen, über die es die finanzielle Kontrolle hat. Das Unternehmen muss nicht über die Emissionen von Betrieben Rechenschaft ablegen, an denen es zwar beteiligt ist, aber keine Kontrolle ausübt. Es gilt: ein Unternehmen übt die finanzielle Kontrolle über einen Betrieb aus, wenn es die Mehrheit der mit dem Eigentum an den Vermögenswerten des Betriebs verbundenen Risiken und Erträgen hält. Nach diesem Ansatz kann das Unternehmen die finanzielle Kontrolle über einen Betrieb haben, auch wenn es weniger als 50 Prozent der Anteile an diesem besitzt. Dies ist der zweithäufigste Ansatz, der in bis zu 20 % der Fälle angewandt wird.

Dieser Ansatz eignet sich in erster Linie für Unternehmen, die ihre Kohlenstoffbilanzierung an ihre Finanzbuchhaltung anpassen wollen. Er gilt, wenn:

  • Ihr Unternehmen die Befugnis hat, alle finanzpolitischen Maßnahmen auf Vermögensebene zu steuern, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen;

  • Sie den operativen Ansatz nicht nutzen können, weil Ihr Unternehmen Joint-Venture-Operationen betreibt.

Kapitalbeteiligungsansatz

Beim Kapitalbeteiligungsansatz ist ein Unternehmen für die THG-Emissionen aus einem Betrieb entsprechend seinem Anteil am Eigenkapital des Betriebs verantwortlich. Wenn Ihr Unternehmen zum Beispiel einen Anteil von 10 % an dem Betrieb besitzt, melden Sie 10 % dieser Emissionen. Besitzt Ihr Unternehmen einen Anteil von 51 % an dem Betrieb, melden Sie 51 % dieser Emissionen, usw. Der Eigenkapitalanteil spiegelt das wirtschaftliche Interesse wider, d. h. den Umfang der Rechte, die ein Unternehmen an den Risiken und Erträgen eines Betriebs hat. Dies ist ein seltener Ansatz, der meist von Unternehmen mit komplexen Eigentumsverhältnissen verwendet wird, z. B. im Bereich Infrastruktur/Energieerzeugung.

Dieser Ansatz spiegelt am ehesten die wirtschaftliche Realität wider und ist am besten geeignet, wenn Unternehmen Haftung und Risiken ihres Geschäfts verstehen wollen. Er wird am häufigsten von Unternehmen verwendet, die eine komplexe Eigentümerstruktur mit prozentualen Anteilen an anderen Betrieben, Vermögenswerten oder Einheiten haben.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?