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Scope 3.2: Investitionsgüter
Scope 3.2: Investitionsgüter
Vor über einer Woche aktualisiert

Investitionsgüter sind Endprodukte, die eine lange Lebensdauer haben und vom Unternehmen zur Herstellung eines Produkts, zur Erbringung einer Dienstleistung oder zum Verkauf, zur Lagerung und Lieferung von Waren verwendet werden (z. B. Geräte, Maschinen, Gebäude, Anlagen und Fahrzeuge).

Diese Kategorie umfasst:

  • Alle vorgelagerten Emissionen (cradle-to-gate) aus der Produktion von Investitionsgütern, die das berichtende Unternehmen im Berichtszeitraum gekauft oder erworben hat.

Ausgeschlossen sind:

  • Emissionen aus der Nutzung von Investitionsgütern durch das berichtende Unternehmen (z. B. für Kraftstoff- und Stromverbrauch)

  • Vorgelagerter Transport von Tier-1-Lieferanten (direkt) zum Unternehmen

Übereinstimmung dieser Kategorie mit den Standards zur Kohlenstoffbilanzierung

Der GHG Protocol Corporate Standard ist ein international anerkannter Standard für die Schätzung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen von Unternehmen. Die THG-Emissionen werden in drei „Scopes“ kategorisiert.

Scope 3-Emissionen sind alle indirekten Emissionen (nicht in Scope 2 enthalten), die in der Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens entstehen, also Emissionen, die mit den Aktivitäten des Unternehmens verbunden sind. Die Aktivitäten, die unter Scope-3-Emissionen fallen, sind vielfältig, lassen sich aber in zwei übergeordnete Kategorien einteilen:

  • Vorgelagerte Emissionen sind indirekte Emissionen im Zusammenhang mit gekauften oder erworbenen Gütern und Dienstleistungen (alle Emissionen, die bis zum Eingang beim Unternehmen entstehen: Materialbeschaffung und Vorverarbeitung).

  • Nachgelagerte Emissionen sind indirekte Emissionen im Zusammenhang mit verkauften Waren und Dienstleistungen (alle Emissionen, die nach dem Verkauf durch das berichtende Unternehmen entstehen: Vertrieb, Lagerung, Verwendung, Ende der Lebensdauer).

Die Cozero-Kategorie Investitionsgüter ist eine vorgelagerte Quelle von Scope-3-Emissionen, wie im GHG-Protokoll definiert. Alle Methoden zur Berechnung entsprechen den Anforderungen für diesen Bereich der Emissionsbilanzierung.

Zusammenfassung der Berechnungsmethoden

Im Folgenden werden die verschiedenen im Log verfügbaren Methoden zur Berechnung der Scope-3-Emissionen von Investitionsgütern vorgestellt. Die Methoden sind gemäß der Genauigkeit ihrer Berechnungen gelistet. Nutzer*innen sollten die Methode wählen, die für die zur Verfügung stehenden Daten, die jeweiligen Geschäftsziele und die Bedeutung der Emissionen am besten geeignet ist.

Verbrauch

Die Emissionen werden geschätzt, indem Daten über die Anzahl der während des Berichtszeitraums gekauften Güter gesammelt und mit dem entsprechenden Emissionsfaktor multipliziert werden.

  • Aktivitätsdaten: Menge der im Berichtszeitraum gekauften Güter in kg oder m2, je nach den gewählten Investitionsgütern. Das Log ermöglicht die Umrechnung in andere Einheiten.

  • Emissionsfaktor: Das Log enthält einen Standard-Cradle-to-Gate-Emissionsfaktor der Investitionsgüter pro Produkteinheit (kgCO2e/kg oder kgCO2e/m2), aber die Nutzer*innen können auch lieferantenspezifische Emissionsfaktoren eingeben.

Wie kann ich Emissionen auf Cozero melden?

  • Schritt 1: Wähle das Log Investitionsgüter.

  • Schritt 2: Wähle die Unterkategorie, über die du berichten möchtest (z. B. Gebäude und Einrichtungen).

  • Schritt 3: Wähle die Art der Güter, über die du berichten möchtest, in den zusätzlichen Detailebenen.

  • Schritt 4: Gib die Menge in kg ein, wenn du über Maschinen und Geräte oder Kraftfahrzeuge und andere Fahrzeuge berichtest, oder die Fläche in m2, wenn du über Gebäude und Anlagen berichtest.

  • Schritt 5: (Falls verfügbar, ändere den Emissionsfaktor in deinen eigenen lieferantenspezifischen Emissionsfaktor)

Das Log berechnet automatisch die Emissionen für die eingegebene Menge oder Fläche der Einheiten.

Direkte Eingabe der Emissionen

Nutzer*innen können die Menge der Emissionen in CO2e direkt in das Log eingeben, vorausgesetzt sie haben sich von der Genauigkeit der für diese Schätzung verwendeten Daten überzeugt.

Zusätzliche Informationen erforderlich

Für einige Kategorien musst du zusätzliche Fragen beantworten, damit das Log die Emissionen im richtigen Scope melden kann und um zu erfahren, ob zusätzliche Berechnungen erforderlich sind (z. B. vorgelagerte Emissionen von eingekauftem Strom).

Frage: Muss das erfasste Investitionsgut über das Jahr der Nutzung in deinem Unternehmen abgeschrieben werden?

[In der Finanzbuchhaltung werden Investitionsgüter als Anlagevermögen behandelt und in der Regel über die Lebensdauer der Anlage abgeschrieben oder amortisiert. Gemäß dem GHG Protocol sollten Unternehmen die Emissionen aus der Produktion von Investitionsgütern nicht über die Zeit abschreiben, sondern stattdessen die gesamten Cradle-to-Gate-Emissionen der erworbenen Investitionsgüter im Jahr der Anschaffung berücksichtigen. Einige Branchenrichtlinien oder staatliche Regelwerke (wie die französische Agentur für nachhaltige Entwicklung) verlangen jedoch, dass Unternehmen die Emissionen ihrer Investitionsgüter über die Lebensdauer der Güter abschreiben. Daher sollten die Nutzer*innen im Blick behalten, was die Richtlinien und Vorschriften in ihrer Gerichtsbarkeit von ihnen verlangen].

Antwort:

  • Nein: Nichts ändert sich.

  • Ja: Du wirst nach der Anzahl der Nutzungsjahre gefragt und die Emissionen werden entsprechend abgeschrieben.

Wo kann ich Daten finden?

Aktivitätsdaten:

  • Interne Datensysteme (z.B. Stücklisten)

  • Beschaffungsunterlagen

Lieferantenspezifische Emissionsfaktoren: Es ist möglich, die zur Berechnung der Emissionen verwendeten Emissionsfaktoren, anzupassen. In den meisten Fällen ist dies empfehlenswert, wenn du Emissionsfaktoren direkt von deinen Lieferanten erhalten kannst.

Lieferantenspezifische Daten sind am genauesten, da sie sich auf die spezifische Aktivität beziehen, die das meldende Unternehmen eingekauft hat (z. B. Strom, Waren und Dienstleistungen usw.).

Nutzer*innen können einen Fragenkatalog an die betreffenden Lieferanten senden, in dem sie folgende Informationen anfordern:

  • Daten zu den THG-Emissionen während des gesamten Produktlebenszyklus (gemäß dem GHG Protocol Product Standard)

  • Beschreibung der zur Quantifizierung der Emissionen verwendeten Methoden und der verwendeten Datenquellen (z. B. Emissionsfaktoren)

  • Wurden die Daten gesichert oder geprüft und, falls ja, in welcher Art und Weise (geprüfte Daten sind zu bevorzugen)?

  • Verhältnis der für die Berechnung des Emissionsfaktors verwendeten Primär- und Sekundärdaten

Wenn möglich, sollten die vom Lieferanten gelieferten Daten dasselbe Zeitintervall abdecken wie in der Bilanzierung des Unternehmens.

Die Datenqualität ist ein iterativer Prozess, der mit der Zeit aufgebaut werden sollte. Es besteht daher keine Notwendigkeit, sofort über perfekte Daten zu verfügen. Weitere Informationen zur Datenerhebung findest du im Wiki zur Datenbeschaffung.

Weitere Informationen zur Berechnung der Emissionen findest du im Leitfaden zum GHG Protocol.

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