Wenn du einen Schadensfall meldest, erstatten wir dir die Kosten bis zu deinen gewählten Konditionen (Jahreshöchstleistung, Kostenübernahme). Unter den Bedingungen, dass die Wartezeiten abgelaufen sind und die Kosten nicht unter unsere Ausschlüsse fallen (erfahre hier mehr).
Bitte beachte: Die Wartezeiten beginnen an dem Tag, der auf den in der Beitrittsbescheinigung angegebenen Tag folgt, ab dem der Beitritt wirksam wird. Die Tage der Wartezeit sind Kalendertage.
Ein Beispiel:
Eintritt am 1. Juni
Start der Wartezeit am 2. Juni
Versicherungsschutz für Unfälle ab 4. Juni
Wenn du konkrete Fragen zu deinem Schadensfall hast, dann wende dich gerne an schaden@dalma.co - unser Team steht dir von Montag bis Freitag zur Seite und beantwortet gerne deine Fragen.