Zum Hauptinhalt springen

Infos zur ZFU und FernUSG

In diesem Artikel findest du Informationen zum FernUSG

Diese Woche aktualisiert

Wenn du digitale Lernangebote in Deutschland anbietest – etwa E-Learning-Kurse, Online-Coachings oder Webinare –, solltest du dich mit der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) und dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)vertraut machen. Dieser Artikel gibt dir einen ersten Überblick über die wichtigsten Punkte.

Wichtiger Hinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung an und übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier bereitgestellten Informationen. Die rechtliche Bewertung eines Angebots sollte immer individuell und durch Fachleute erfolgen. Bitte informiere dich bei der ZFU oder einer spezialisierten Kanzlei.

Was ist die ZFU?

Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist eine staatliche Stelle, die darüber wacht, dass Fernunterricht in Deutschland bestimmten rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen entspricht. Sie prüft und genehmigt Angebote, die unter das FernUSG fallen.

🔗 Offizielle Seite der ZFU: https://zfu.de

Was ist das FernUSG?

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) regelt den Vertrieb von Fernunterrichtsangeboten in Deutschland. Es soll Verbraucher:innen – insbesondere Teilnehmer:innen – schützen und legt z. B. Anforderungen an Vertragsgestaltung, Widerrufsrechte und die inhaltliche Qualität des Unterrichts fest.

Wichtig: Auch rein digitale Angebote können unter das FernUSG fallen – etwa dann, wenn die Inhalte zielgerichtet, dauerhaft und planmäßig zur Wissensvermittlung dienen und mit einer persönlichen Betreuung oder Erfolgskontrolle verbunden sind.

Muss mein Kurs durch die ZFU zugelassen werden?

Nicht jedes Online-Angebot ist automatisch genehmigungspflichtig. Die ZFU unterscheidet u. a. nach:

  • Mit oder ohne persönliche Betreuung / Erfolgskontrolle

  • Vertraglich bindend oder frei verfügbar

  • Gewerblich oder privat angeboten

🔍 Ob dein Angebot zulassungspflichtig ist, kannst du mit dem offiziellen ZFU-Konfigurator prüfen.

Was passiert, wenn ich ein zulassungspflichtiges Angebot ohne Genehmigung anbiete?

Dann drohen Abmahnungen, Untersagungen oder sogar Bußgelder. Auch Anbieter, die das Thema „übersehen“, haften im Zweifel. Deshalb lohnt es sich, das Thema frühzeitig zu prüfen – gerade bei wachsendem Angebot oder Marketingaktivitäten.

Unterstützung durch Expert:innen

Für die rechtliche Einschätzung und ggf. Zulassungsbegleitung empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Eine auf ZFU-Themen spezialisierte Kanzlei ist zum Beispiel lawlikes.

🔗 Mehr Infos: https://lawlikes.de/zfu

Hat dies deine Frage beantwortet?