Bei der Benutzung des Fahrzeugs muss der Nutzer absolut nüchtern sein (0,00 Promille) und darf nicht unter dem Einfluss berauschender Substanzen stehen. Verstößt der Nutzer gegen eine der in den Ziffern 5.1 oder 5.2 genannten Beschränkungen oder gewährt er einer anderen Person Zugang zum Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder berauschenden Substanzen oder verstößt er anderweitig gegen die Ziffern 5.1 oder 5.2, muss der Nutzer an Beast eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500 zahlen. Darüber hinaus hat Beast das Recht, unverzüglich die Erbringung der Dienstleistungen für den Nutzer einzustellen (einschließlich der Sperrung des Fahrzeugs und der Rücknahme des Fahrzeugs), und zwar auf unbestimmte Zeit.
Written by Rain
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