Nein. Den Nutzern ist es strengstens untersagt, Gegenstände, einschließlich Felgenabdeckungen, von Beast-Fahrzeugen zu entfernen.
Wird das Verbot missachtet, kann eine Vertragsstrafe bis zu dem Höchstbetrag (EUR 1.500) erhoben werden.
Nein. Den Nutzern ist es strengstens untersagt, Gegenstände, einschließlich Felgenabdeckungen, von Beast-Fahrzeugen zu entfernen.
Wird das Verbot missachtet, kann eine Vertragsstrafe bis zu dem Höchstbetrag (EUR 1.500) erhoben werden.