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Alle KollektionenIII. WARTUNG UND GARANTIEGarantie
Allgemeine Einschränkung der Garantie
Allgemeine Einschränkung der Garantie
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Verfasst von Estelle
Vor über einem Jahr aktualisiert

Datum des ursprünglichen Kaufs des Fahrrads durch den Erstkäufer. Ein Zweitkäufer muss den Kaufnachweis des Erstkäufers erbringen können.

Die Garantie gilt nicht, wenn die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sowie alle anderen Anweisungen in der Bedienungsanleitung nicht befolgt wurden. Die Garantie gilt nur für die Verwendung unter normalen Nutzungsbedingungen (nicht für Vermietung oder andere gewerbliche Nutzung) und deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Verwendung (Verwendung durch zwei Personen gleichzeitig, Überlastung, Sprünge ...), Nichtbeachtung der Vorsichtsmaßnahmen oder Unfälle entstanden sind.

Die Garantie deckt keine Schäden an Teilen mit sichtbaren Stoßspuren ab, die auf eine Ursache zurückzuführen sind, die nichts mit der Qualität des Fahrrads zu tun hat (Unfall, Stoß, Sturz ...).

Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch Reparaturen oder Veränderungen verursacht wurden, die vom Benutzer oder nicht autorisierten Techniker durchgeführt wurden. Die Veränderung einer Fahrradkomponente (Rahmen und/oder Teil, einschließlich der Lackierung) kann zu schweren Verletzungen führen.

Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch unsachgemäße Wartung entstanden sind.

Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile :

- Reifen - Hydraulik- und Schmieröle

- Die Bremsbeläge und das Rücklicht (Batterien)

- Ketten und Zahnriemen - Beschichtungen der Griffe

- Zahnräder, Tretlagerachsen und Schaltungsrollen

- Die Gemälde

- Geschwindigkeits- und Bremszüge

- Akku

- Wälz- und Gleitlager

Die Garantie gilt nicht für Fahrzeuge, die entdrosselt wurden. Ein Fahrrad gilt als entdrosselt, wenn sein Motor eine Leistung von mehr als 250 W erbringt und die elektrische Unterstützung bei mehr als 25 km/h nicht abgeschaltet wird.

Risiken beim Entsperren :

- Rechtliches: Beziehen Sie sich auf Artikel L317-1 (2019) der Straßenverkehrsordnung.

- Vorzeitiger Verschleiß der Kette

- Vorzeitige Abnutzung der Kassette

- Vorzeitiger Verschleiß von Tretlager und Kettenblatt

- Vorzeitige Abnutzung der Räder

- Vorzeitige Abnutzung der Gabel

- Ineffektivität des Bremssystems

- Vorzeitiger Verschleiß des Motors

- Vorzeitige Abnutzung des Akkus

Technisch unvermeidbare Schwankungen im Verbrauch und in der Leistung des Akkus sowie ein mit der Nutzung des Produkts verbundener Kapazitätsverlust stellen keinen Sachmangel dar.

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