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Wie aktiviere ich die Kleinunternehmerregelung?

K
Verfasst von Konstantin Dun
Diese Woche aktualisiert

Wenn dein jährlicher Umsatz in Österreich die Grenze von 42.000 € nicht überschreitet, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. In everbill stellst du damit sicher, dass keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausgewiesen wird.

1. Kleinunternehmer-Status einstellen

Um die Umsatzsteuerbefreiung systemweit zu aktivieren:

  • Pfad: Navigiere zu Einstellungen -> Unterpunkt "Allgemein" -> Reiter "Erweitert".

  • Umsatzsteuer-Satz: Wähle im Dropdown-Menü "USt-Sätze [%]" den Wert 0% aus.

  • Umsatzsteuer-Option: Stelle sicher, dass die Auswahl auf "umsatzsteuerbefreit" gesetzt ist.

  • Klicke rechts auf die grüne Schaltfläche "Speichern", um die Konfiguration zu übernehmen.

2. Gesetzlicher Pflichthinweis (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG)

Als Kleinunternehmer musst du auf die Steuerbefreiung hinweisen. everbill automatisiert dies über Textbausteine:

  • Gehe zu Einstellungen -> Unterpunkt "Textbausteine".

  • Klicke auf die grüne Schaltfläche "+ Neuer Textbaustein" oben links.

  • Wähle die passende Kategorie (z.B. Schlusstext für Rechnungen).

  • Definiere die Sprache (Deutsch oder Englisch), damit everbill beim Erstellen internationaler Dokumente automatisch den richtigen Text wählt.

  • Trage im Feld für den Fußtext (Rechnungen) folgenden Text ein:
    "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."

  • Dieser Hinweis erscheint nun automatisch auf jedem Dokument.

3. Wechsel zur Regelbesteuerung

Solltest du die Umsatzgrenze überschreiten und umsatzsteuerpflichtig werden:

  • Ändere im Reiter "Erweitert" den Standard USt-Satz wieder auf 20% (oder den für dich gültigen Satz).

  • Entferne den Kleinunternehmer-Hinweis aus deinen Textbausteinen.

4. ⚠️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer)

Rechtlicher Hinweis: Diese Anleitung dient der technischen Einrichtung. Die Prüfung, ob du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst, ist eine steuerrechtliche Frage. Bitte halte zwingend Rücksprache mit deiner Steuerberatung, um die korrekte Handhabung und aktuelle Grenzwerte (z.B. die Anhebung auf 42.000 €) zu bestätigen.

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