Für die Bezuschussung von Essen und deren Versteuerung gibt es rechtliche Grundlagen. Das Bezuschussen von Mittagessen hat Vorteile für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.
Wir bieten grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten an. Je nach dem wie es bisher im Unternehmen gehandhabt wurde oder es zukünftig sein soll. Wir können alle Möglichkeiten abbilden, die gesetzlich erlaubt sind.
Da wir jedoch keine Steuerberatung durchführen, sollte das Thema mit den entsprechenden Fachleuten im Unternehmen abgeklärt werden.
Hier kannst du die Gesetze nachlesen:
Verpflegungszuschuss: SvEV § 2 Abs. 1,2
(https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__2.html)
Besteuerung von Mahlzeiten: § 8 Abs. 2
(https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html)
Amtliche Sachbezugswerte: R 8.1 Abs. 4 & Abs. 7 Nr. 4 (LStRhttps://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/523165_8___1/)