Ja, Leasingraten können in der Regel steuerlich abgesetzt werden, da sie als Betriebsausgaben gelten.
Somit sind sie bilanzneutral und können den zu versteuernden Gewinn Ihres Unternehmens reduzieren.
💡 Wichtiger Hinweis:
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von Ihrer Unternehmensform, Ihrer individuellen Situation sowie dem jeweiligen Leasingvertrag ab.
Weder GGM Gastro noch unser Leasingpartner ALBIS Leasing übernehmen eine Haftung für steuerliche Ansprüche oder Bewertungen.
Bitte konsultieren Sie daher unbedingt Ihren Steuerberater, um die steuerliche Absetzbarkeit in Ihrem konkreten Fall zu prüfen.
Kann ich meine Leasingrate steuerlich absetzen?
Vor über 4 Monaten aktualisiert