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Meine USt-ID wird im GGM Gastro Webshop nicht akzeptiert – obwohl sie korrekt ist. Was kann ich tun?

Vor über 4 Monaten aktualisiert

Wenn Ihre USt-ID im Webshop abgelehnt wird, obwohl sie gültig ist, kann das an mehreren technischen oder formalen Gründen liegen. Bitte prüfen Sie folgendes:

✅ 1. Stimmen Ihre Unternehmensdaten exakt mit dem VIES-Register überein?

Ihr Firmenname und die Rechnungsadresse müssen 100 % identisch mit dem Eintrag im EU-VIES-System sein.

Schon kleine Abweichungen (z. B. „GmbH“ fehlt, Schreibfehler, anderer Firmenzusatz) führen zur Ablehnung.

VIES-Prüfung:


✅ 2. Ist die USt-ID aktiv und freigeschaltet?

Manche USt-IDs sind zwar gültig, aber nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen freigeschaltet.

Dann lehnt unser System sie automatisch ab.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr Finanzamt.


✅ 3. Gehört die USt-ID zur Rechnungsadresse?

Die USt-ID muss genau zu der Rechnungsadresse gehören.

Lieferadressen dürfen abweichen, aber die Rechnungsadresse nicht.


✅ 4. Länderbesonderheiten (z. B. Österreich)

Für Österreich akzeptieren wir nur ATU-Nummern.

Die Rechnungsadresse muss exakt mit dem ATU-Eintrag übereinstimmen.


🇬🇧🇨🇭 5. Kunden aus Drittländern (UK, CH, NO etc.)

Bei Drittländern werden keine USt-IDs akzeptiert.

Hier gelten andere Steuer- und Zollregeln.


🛠️ 6. Es könnte ein technisches Problem vorliegen

Falls Ihre Nummer gültig ist und trotzdem abgelehnt wird, liegt vermutlich ein technisches Problem oder ein Formatfehler vor.

Bitte nutzen Sie dieses Formular:

Wählen Sie dort den Grund „USt-ID wird nicht akzeptiert“ und senden Sie uns:

  • Ihre USt-ID

  • Ihre komplette Rechnungsadresse

  • (Optional) Screenshot aus VIES

Unser Team prüft die Daten manuell und schaltet Ihre USt-ID bei Bedarf frei.


🟢 Kurzfassung

Ihre USt-ID wird nur akzeptiert, wenn:

✔ sie im VIES aktiv ist

✔ Rechnungsadresse exakt übereinstimmt

✔ das Land innerhalb der EU liegt

✔ keine Schreib- oder Formatfehler vorliegen

Wenn alles stimmt → wir lösen das manuell über das Helpcenter.

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