Die Erziehungsberechtigten eines Kindes sind in der Lage ein Ginmon Junior-Depot zu eröffnen. Dabei wird das Depot bis zur Volljährigkeit des Kindes von den Erziehungsberechtigten verwaltet. Mit Eintritt in die Volljährigkeit übernimmt das Kind die alleinige Verwaltung des angesparten Vermögens. Mehr zum Eröffnungsprozess erfahren Sie im Blogbeitrag.
Kinderkonto; Volljährigkeit; Kind; Kinderkontoeröffnung
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