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Sicherheit
Unterliegt mein Vermögen bei Ginmon der europäischen Einlagensicherung?
Unterliegt mein Vermögen bei Ginmon der europäischen Einlagensicherung?

Sondervermögen; Vermögen; Einlagensicherung; Sicherung; Sicherheit; Geldanlage; Insolvenz; Schutz; geschützt

Vor über einer Woche aktualisiert

Die Einlagensicherung stellt Rückzahlungsansprüche von bis zu €100 000 von Kunden gegenüber Kreditinstituten sicher. Als Wertpapierdepotinhaber ist Ihr Anlagekapital als Sondervermögen zu 100 % vor Fremdzugriff, z.B. im Insolvenzfall der Partnerbank, geschützt.

Zudem unterliegt Ihr Guthaben auf dem Verrechnungskonto der EU Einlagensicherung.

Bezüglich der Sicherheit Ihrer Geldanlage müssen Sie sich also keine Sorgen machen.

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