Ja, die Abgeltungssteuer ist mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer in der Kapitalertragssteuer verrechnet und wird auf die Erträge in Ihrem Ginmon-Portfolio angewandt. Ohne eine Auszahlung werden nur die Dividenden unterjährig versteuert. Ihre Kursgewinne werden nur bei einem Verkauf steuerlich geltend gemacht.
Unter Berücksichtigung des jährlichen Sparerpauschbetrags von bis zu 1000 EUR (bei erteiltem Freistellungsauftrag) werden Kapitalerträge direkt durch unsere Partnerbank DAB BNP Paribas abgeführt. Auch Kapitalverluste werden im Verlustverrechnungstopf berücksichtigt.