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Steuer
Wird auf meine Erträge bei Ginmon Abgeltungssteuer abgeführt?
Wird auf meine Erträge bei Ginmon Abgeltungssteuer abgeführt?

Abgeltungssteuer

Vor über einer Woche aktualisiert

Ja, die Abgeltungssteuer ist mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer in der Kapitalertragssteuer verrechnet und wird auf die Erträge in Ihrem Ginmon-Portfolio angewandt. Ohne eine Auszahlung werden nur die Dividenden unterjährig versteuert. Ihre Kursgewinne werden nur bei einem Verkauf steuerlich geltend gemacht.

Unter Berücksichtigung des jährlichen Sparerpauschbetrags von bis zu 801 EUR (bei erteiltem Freistellungsauftrag) werden Kapitalerträge direkt durch unsere Partnerbank DAB BNP Paribas abgeführt. Auch Kapitalverluste werden im Verlustverrechnungstopf berücksichtigt. Der Freistellungsauftrag erhöht sich zum 01.01.2023 auf 1.000 EUR pro Person.

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