Sie benötigen lediglich ein amtliches Ausweisdokument für das Web-ID Verfahren. In speziellen Situationen ist gegebenenfalls eine Meldebescheinigung notwendig.
Prinzipiell müssen alle nicht in Deutschland ansässigen Kunden eine Meldebescheinigung nachreichen. Alle ansässigen in Deutschland, die nicht die deutsche Nationalität besitzen, müssen eine Meldebescheinigung nachreichen. Dies gilt auch für Deutsche, die in Deutschland leben, aber sich mit einem Reisepass legitimieren haben.