Sie können ganz einfach Ihren VL-Vertrag wechseln. Sie geben Ihrem Arbeitgeber Bescheid, dass die vermögenswirksamen Leistungen nun auf das Ginmon VL-Depot eingezahlt werden sollen. Den schriftlichen Bescheid dazu erhalten Sie natürlich von uns.
In diesem Fall wird der erste VL-Vertrag nicht mehr bespart und die vermögenswirksamen Leistungen laufen auf das Ginmon VL Depot ein.
Den alten VL-Vertrag können Sie sich nach Ablauf der Sperrfrist auszahlen lassen.
Weitere Informationen zum Ginmon VL-Depot finden Sie hier.