Sie können die Zahlungen der vermögenswirksamen Leistungen problemlos auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber keine VL-Leistungen anbieten, können Sie die Beiträge selber auf das VL-Depot einzahlen.
Weitere Informationen zum Ginmon VL-Depot finden Sie hier.