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Gibt es bei Ginmon eine Sperrfrist für das VL-Sparen?
Gibt es bei Ginmon eine Sperrfrist für das VL-Sparen?

Sperrfrist, Haltefrist, Mindestlaufzeit, Arbeitnehmersparzulage, Staatliche Förderung, 7 Jahre

Vor über 8 Monaten aktualisiert

Bei Ginmon entfällt die Mindestlaufzeit von 7 Jahren (Sperrfrist). Sie können jederzeit über Ihr Geld verfügen.

Unabhängig davon können Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertraglich dazu verpflichtet sein, die Kündigung bzw. Verfügung mitzuteilen und die empfangenen Zahlungen zurück zu gewähren. Aus diesem Grund sollten Sie sich über die Haltefristen Ihres Arbeitgebers informieren.

Weitere Informationen zum Ginmon VL-Depot finden Sie hier.

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