Bei Ginmon entfällt die Mindestlaufzeit von 7 Jahren (Sperrfrist). Sie können jederzeit über Ihr Geld verfügen.
Unabhängig davon können Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertraglich dazu verpflichtet sein, die Kündigung bzw. Verfügung mitzuteilen und die empfangenen Zahlungen zurück zu gewähren. Aus diesem Grund sollten Sie sich über die Haltefristen Ihres Arbeitgebers informieren.
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