apeironenhance wird auch dann bei einem Konto tätig, wenn statt einem Freistellungsauftrag eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) hinterlegt ist. Dies ist meist nur bei Kinderkonten der Fall. Anders als beim Freistellungsauftrag lässt sich jedoch nicht genau sagen, wie hoch die Steuerersparnis oder der genutzte Steuerfreibetrag durch apeironenhance ist.
Dies liegt daran, dass anders als beim Freistellungsbetrag unsere Partnerbank keine Daten zum tatsächlich genutzten Steuerfreibetrag an uns übermittelt. Hintergrund ist der, dass bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung die Bank grundsätzlich keinen automatischen Steuerabzug vornimmt – auch dann nicht, wenn die Erträge den Freibetrag überschreiten. Damit unterscheidet sich die NV-Bescheinigung von einem Freistellungsauftrag. Bei letzterem ist die Depotbank verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob der Steuerfreibetrag überschritten ist oder nicht. Bei einer NV-Bescheinigung obliegt keine solche Verpflichtung. Entsprechend sammelt unsere Partnerbank auch keine Daten zum genutzten Freibetrag. Ginmon kann daher die Steuerersparnis durch eine NV-Bescheinigung nicht beziffern.
Unser Steueroptimierungsalgorithmus apeironenhance ist so ausgerichtet, dass er maximal Gewinne in Höhe des Steuerfreibetrags nutzt. Ein Überschreiten des Freibetrags ist daher sehr unwahrscheinlich. Dennoch ist nicht seriös abzuschätzen, wie viel des Freibetrags tatsächlich genutzt worden ist. Aus rechtlichen Gründen tätigt Ginmon in diesem Falle keine Schätzung.