Cover-Versionen können über iGroove veröffentlicht werden. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:
Gib die Komponist*innen und Textautor*innen des Originals an
Deklariere den Song in der Tracklist unter „Art der Aufnahme“ als Cover (nicht im Songtitel)
Melde den Song bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (z. B. GEMA, SUISA, AKM) an
Der Originalsong muss bei einer Verwertungsgesellschaft eingetragen sein – andernfalls ist die Genehmigung der Rechteinhaber*innen erforderlich
Länderspezifische Regelungen:
Urheber*innen aus den USA vertreten?
Nein → weltweite Auslieferung für Streaming & Download möglich
Ja → weiter zu Punkt 2
Song nur als Streaming verfügbar?
Ja → weltweite Auslieferung inkl. USA möglich
Nein → weiter zu Punkt 3
Song in den USA als Download oder physisch verfügbar?
Lizenz erforderlich
Wichtig: Diese Regelungen gelten ausschließlich für Cover-Songs. Für Remixes oder Samples muss immer eine explizite Genehmigung der Rechteinhaber*innen vorliegen.