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Geschenke, Erbschaften und Erbengemeinschaften

Hier erfährst du, wie du Schenkungen, Erbvorbezüge, Erbschaften und Anteile an Erbengemeinschaften korrekt deklarierst.

Vor über einer Woche aktualisiert

Was sind Geschenke, Erbschaften und Erbengemeinschaften

Geschenke, Erbvorbezüge und Erbschaften sind Vermögenswerte, die du ohne Gegenleistung erhältst. Das kann Geld, eine Liegenschaft oder anderes Vermögen sein. Diese Beträge zählen nicht zu deinem steuerbaren Einkommen - sie werden separat nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht geprüft.

Wenn du im Steuerjahr etwas geschenkt bekommen oder geerbt hast, musst du dies angeben. Auch wenn eine Erbschaft noch nicht aufgeteilt ist, musst du deinen Anteil deklarieren. Wenn du Teil einer Erbengemeinschaft bist, deklarierst du nur deinen Anteil am Vermögen, an den Erträgen und an den Schulden.

Beispiele

Du erhältst im Jahr 2025 CHF 50’000 geschenkt. Dies musst du angeben. Ob eine Schenkungssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.

Du bist zu einem Drittel an einer noch nicht geteilten Erbschaft beteiligt. Dann deklarierst du ein Drittel des Vermögens, der Erträge und der Schulden.

Dokument

Bei Erbengemeinschaften ist eine Übersicht über Vermögen, Erträge, Schulden und die Erbquoten erforderlich.

So deklarierst du es in iqtax

Öffne Geschenke oder Erbschaften und wähle aus, um was es sich handelt. Gib an, ob du den Betrag erhalten oder bezahlt hast, erfasse die beteiligten Personen, den Betrag und das Datum.


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