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Entspricht eRecruiter One den aktuellen DSGVO‑Vorgaben?

Verfasst von Help-Center

eRecruiter One bietet sämtliche Funktionen und Services, die einen gesetzeskonformen Recruiting-Prozess möglich machen. Im Zuge einer Bewerbung über ein karriere.at Inserat wird das Talent über die jeweiligen Datenschutzrichtlinien von eRecruiter sowie Ihren unternehmensinternen Richtlinien informiert und zur Zustimmung gebeten.

eRecruiter One bietet keine Möglichkeit, Bewerbungen, Kandidat*innenprofile bzw. erhaltene Dokumente in Evidenz zu halten, d.h. diese Daten länger als die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist zu speichern. Die Daten, inklusive aller Dokumente, werden nach sechs (+1) Monaten bzw. nach Beendigung des Bewerbungsprozesses (hier zählt das Datum der Absage zu dem Job bzw. das Datum des letztmaligen Kontaktes zur Bewerber*in) automatisch anonymisiert.

Als Teil der angebotenen Services protokolliert eRecruiter One auch alle Aktionen (z.B. Kontakt mit der Bewerber*in, Download von Dokumenten), die für die Auskunftspflicht im Zuge der DSGVO notwendig sind.

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