In diesem Fall kommt es darauf an, wie die Recruiter*in zu den Daten des Talents gekommen ist.
Hat die jobsuchende Person der Recruiter*in die Daten z.B. per E-Mail zukommen lassen, ist eine Einwilligung zur Datenschutzerklärung notwendig. Die Zustimmung kann von der Recruiter*in auch per E-Mail eingeholt werden, diese kann dann im bewerber.manager manuell dazu hinterlegt werden.
Hat die Recruiter*in jedoch die Daten von einer öffentlich frei zugänglichen Quelle (z.B: ein Lebenslauf aus sozialen Netzwerken) ist die Einwilligung des Talents für die Erfassung nicht notwendig. Das Talent hat aber immer noch das Recht auf Auskunft und Löschung der Daten.
Hier finden Sie weitere Fragen & Antworten zum karriere.at bewerber.manager: