In der Datenschutzerklärung muss karriere.at als Datenverarbeiter nicht angeführt werden.
Aufgrund der Verarbeitung muss karriere.at aber im Verarbeitungsverzeichnis des jeweiligen Unternehmens eingetragen sein – siehe dazu den WKO-Artikel:
Das Verarbeitungsverzeichnis ist nicht öffentlich und rein zu internen Dokumentation des Unternehmens, auch im Auskunftsfall muss das Unternehmen karriere.at als Auftragsverarbeiter angeben sein.
Hier finden Sie weitere Fragen & Antworten zum karriere.at bewerber.manager: