Die Rechnungsnummern sind folgendermaßen aufgebaut:
JJMMTTNN
Beispiel:
240206011: das Jahr (hier 2024)
240206011: der Monat (hier Februar)
240206011: der Tag (hier der 6.)
240206011: fortlaufende Rechnungsnummer an diesem Tag (hier die 11. Rechnung)
Somit kann man anhand der Rechnungsnummer genau nachvollziehen wann die Rechnung geschrieben wurde.
Sind die Rechnungsnummern so überhaupt zulässig?
Ja, selbstverständlich, denn die Rechnungsnummern sind aufsteigend. Lücken dürfen dabei durchaus entstehen, solange die Logik nachvollziehbar ist.
Siehe UStG §14, Abs. 4.4:
[…] eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
Umsatzsteueranwendungserlasses (Stand: 12/2016):
„Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend“
„Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich.“
Es bleibt dem Rechnungsaussteller „überlassen, wie viele und welche separaten Nummernkreise geschaffen werden, in denen eine Rechnungsnummer jeweils einmalig vergeben wird.“
„Die einzelnen Nummernkreise müssen dabei nicht zwingend lückenlos sein.“