Welche Zahlungsfristen sind beim Finanzamt zu beachten?

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Diese Woche aktualisiert

Verteilt über das Steuerjahr sind neben den Abgabefristen auch viele Zahlungsfristen zu beachten.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind zu folgenden Terminen zu bezahlen:

  • Monatliche Abgabe: 10. des Folgemonats

  • Quartalsweise Abgabe: erster 10. des folgenden Quartals

Einkommensteuervorauszahlungen

Hierbei handelt es sich um vierteljährliche Vorauszahlungen für deine jährliche Einkommensteuer:

  • 10. März

  • 10. Juni

  • 10. September

  • 10. Dezember

Diese vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen fallen nur an, insofern in deinem letzten Steuerbescheid diese Vorauszahlungen durch das Finanzamt festgesetzt worden sind oder du einen separaten Bescheid über die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen vom Finanzamt erhalten hast.

Gewerbesteuervorauszahlungen

Solltest du ein Gewerbe betreiben, handelt es sich hierbei um vierteljährliche Vorauszahlungen für deine jährliche Gewerbesteuer:

  • 15. Februar

  • 15. Mai

  • 15. August

  • 15. November

Diese vierteljährlichen Gewerbesteuervorauszahlungen fallen nur an, insofern auf deinem letzten Steuerbescheid diese Vorauszahlungen durch das örtliche Gewerbeamt oder das Finanzamt festgesetzt worden sind oder du einen separaten Bescheid über die Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen vom Gewerbeamt bzw. dem Finanzamt erhalten hast.

Vermeide Verspätungszuschläge - erteile ein SEPA-Lastschriftmandat

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt du das Finanzamt, Steuerzahlungen zum Fälligkeitstag von deinem Konto einzuziehen, und erteilst deinem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen. Welche Steuerarten eingezogen werden sollen, teilst du auf dem Mandat deinem Finanzamt mit.

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