Verteilt über das Steuerjahr sind neben den Abgabefristen auch viele Zahlungsfristen zu beachten.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind zu folgenden Terminen zu bezahlen:
- Monatliche Abgabe: 10. des Folgemonats 
- Quartalsweise Abgabe: erster 10. des folgenden Quartals 
Einkommensteuervorauszahlungen
Hierbei handelt es sich um vierteljährliche Vorauszahlungen für deine jährliche Einkommensteuer:
- 10. März 
- 10. Juni 
- 10. September 
- 10. Dezember 
Diese vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen fallen nur an, insofern in deinem letzten Steuerbescheid diese Vorauszahlungen durch das Finanzamt festgesetzt worden sind oder du einen separaten Bescheid über die Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen vom Finanzamt erhalten hast.
Gewerbesteuervorauszahlungen
Solltest du ein Gewerbe betreiben, handelt es sich hierbei um vierteljährliche Vorauszahlungen für deine jährliche Gewerbesteuer:
- 15. Februar 
- 15. Mai 
- 15. August 
- 15. November 
Diese vierteljährlichen Gewerbesteuervorauszahlungen fallen nur an, insofern auf deinem letzten Steuerbescheid diese Vorauszahlungen durch das örtliche Gewerbeamt oder das Finanzamt festgesetzt worden sind oder du einen separaten Bescheid über die Festsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen vom Gewerbeamt bzw. dem Finanzamt erhalten hast.
Vermeide Verspätungszuschläge - erteile ein SEPA-Lastschriftmandat
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigt du das Finanzamt, Steuerzahlungen zum Fälligkeitstag von deinem Konto einzuziehen, und erteilst deinem Kreditinstitut die Anweisung, die Lastschrift einzulösen. Welche Steuerarten eingezogen werden sollen, teilst du auf dem Mandat deinem Finanzamt mit.
