Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ermöglicht es dir, auch im Falle einer Kontopfändung monatlich über einen bestimmten Betrag frei zu verfügen.
Dadurch steht dir im Falle einer Pfändung ein monatlicher Pfändungsschutz-Freibetrag in Höhe von € 1.500 zur Verfügung. Der Pfändungsschutz-Freibetrag wird direkt dir zur Verfügung gestellt und nicht an den Gläubiger überwiesen. Die Umwandlung in ein P-Konto wird an die Schufa gemeldet.
Beachte auch, dass du nur ein Konto als P-Konto unterhalten darfst. Wenn also dein Geschäftskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird, kann ein solcher Pfändungsschutz für ein Privatkonto nicht mehr eingeräumt werden.
Wie kann ich ein P-Konto bei Kontist einrichten?
Fülle das Dokument aus und sende es uns entweder an support@kontist.com oder im In-App-Chat.