Schön, dass du da bist! Hier erfährst du Folgendes:
Zeitpunkt des Wechsels
Hierbei kommt es darauf an, ob:
Du Kleinunternehmer*in bist und dadurch keine Umsatzsteuervoranmeldungen (USt-VA) abzugeben hast?
Du umsatzsteuerpflichtig bist und deine (USt-VA) jährlich, monatlich oder quartalsweise abgibst?
Zu 1.
Als Kleinunternehmer*in kannst du zum Ersten eines Monats deine Steuerberatung wechseln.
Zu 2.
Bei monatlichen und jährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen (USt-VA) kannst du ebenfalls zum Ersten eines Monats wechseln.
Bist du verpflichtet deine USt-VA quartalsweise abzugeben, erfolgt auch der Wechsel zu Beginn des nächsten Quartals.
Kündigung deiner bisherigen Steuerkanzlei
Für den Wechsel kündigst du deiner bisherigen Steuerkanzlei. Das machst du am besten schriftlich.
Hier achtest du darauf, den Kündigungszeitpunkt anzugeben und die noch zu erledigenden Aufgaben aufzulisten.
Außerdem weist du darauf hin, sich alle notwendigen Daten für die vereinbarten Leistungen VOR dem Kündigungszeitpunkt zu ziehen. Das ist wichtig für die Vollmacht.
Beispiel:
Du machst deine USt-VA quartalsweise und möchtest zum 01.11.2022 deine Steuerberatung wechseln. Dann kündigst du zum 31.10.2022 deine bisherige Steuerkanzlei und bittest darum, die Steuererklärung für 2021 und die Finanzbuchhaltung für das dritte Quartal abzuschließen.
Ab dem 01.11.2022 führst du dann dein Kontist Konto und wir übernehmen deine Finanzbuchhaltung für das vierte Quartal.
Vollmacht
Du erteilst deiner aktuellen Steuerberatung eine Vollmacht. Diese wird dann beim Finanzamt hinterlegt.
Die bevollmächtigte Steuerberatung kann dadurch deine Steuerkonten und die Daten der Finanzverwaltung (vorausgefüllte Steuererklärung) einsehen. Außerdem erhält sie die Post vom Finanzamt.
Es ist sehr wichtig, dass deine aktuelle Steuerberatung bevollmächtigt ist. Nur so können wir dich umfassend beraten und deine Finanzbuchhaltung etc. korrekt erledigen.
Gut zu wissen:
Um Steuererklärungen o.Ä. beim Finanzamt einzureichen, braucht es keine Vollmacht.
Deine bisherige Kanzlei kann also die noch zu erledigenden Leistungen ohne Vollmacht einreichen.
Deshalb weist du darauf hin, alle notwendigen Daten VOR deinem Kündigungszeitpunkt zu ziehen.
Datenübertragung
Im Kündigungsschreiben bittest du auch um deine (gesamten*) Daten nach Abschluss der Aufgaben. Am besten in PDF-Form. Zum Beispiel:
aktuelle Summen- und Saldenliste (PDF)
aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (PDF)
letzte Steuererklärungen (PDF)
letzte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (PDF)
Anlagenverzeichnis (PDF)
Das ist ein sehr wichtiger Punkt, denn hier hast du eine Archivierungspflicht, falls mal eine Betriebsprüfung auf dich zukommt.
*Falls du diverse Auswertungen etc. stets für dich gesichert hast, weist du nur auf die noch fehlenden Daten hin.
Checkliste Kündigungsschreiben
Dein Kündigungsschreiben enthält:
✅ Den Kündigungszeitpunkt
✅ Die noch zu erfüllenden Leistungen (z.B. Steuererklärung 2021, Buchhaltung für 2. Quartal 2022)
✅ Den Hinweis, sich alle notwendigen Daten VOR dem Kündigungszeitpunkt zu ziehen
✅ Die Aufforderung zur Datenübertragung für den Zeitraum des Mandatsverhältnisses
Was soll ich machen, wenn meine vorherige Kanzlei nach Kündigungszeitpunkt wieder um die Vollmacht bittet?
Möglich ist, dass Kontist die Vollmacht behält und auf deinen Wunsch alle benötigten Daten in PDF-Form an deine bisherige Kanzlei schickt.
Wer ist für die Prüfung des Steuerbescheids verantwortlich, wenn meine bisherige Kanzlei noch die Steuererklärung gemacht hat?
Das Finanzamt sendet den Bescheid immer an die bevollmächtigte Kanzlei. Wir leiten die Unterlagen sofort an dich weiter. Bitte leite alle Unterlagen augenblicklich an deine bisherige Kanzlei weiter.
Wichtig für dich zu wissen: Stimmen Dinge nicht mit der abgegebenen Erklärung überein, gibt es eine einmonatige Einspruchsfrist nach Erhalt des Steuerbescheids.
Für den Fall, dass deine bisherige Kanzlei Einspruch erheben will, musst du den Bescheid also zügig an diese weiterleiten.