Wie definiert sich Anlagevermögen?
Unter Anlagevermögen werden
materielle und immaterielle Gegenstände deines Unternehmens verstanden,
die deinem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen und
über ein Jahr in deinem Unternehmen verbleiben.
Die Gegenstände müssen eigenständig nutzbar sein; heißt, dass die Gegenstände auch ohne andere Gegenstände deines Anlagevermögens anwendbar sind.
Sollte ein Gegenstand für dein Unternehmen also ausschließlich in Verbindung mit einem anderen verwendbar sein, liegt keine selbstständige Nutzung vor.
Die Kosten für Anlagevermögen sind (meistens) nicht sofort als Betriebsausgaben von deinen Einnahmen abzuziehen.
Diese Gegenstände musst du in deinem Anlagevermögen „aktivieren" und über die allgemeine Nutzungsdauer des Gegenstandes abschreiben.
Das heißt, der Wertverlust des Wirtschaftsgutes wird als Aufwand anteilig über die Jahre in deiner Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigt.
Abnutzbares Anlagevermögen: Abschreibung nach AfA
Einige Gegenstände verlieren im Laufe ihrer Nutzung jedoch an Wert, sie „nutzen sich ab“. Diese kannst du daher nicht mehr mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewerten.
Beispiele für abnutzbares Anlagevermögen sind dein Betriebs-PKW, Firmen-PC oder Gebäude. Der Gesetzgeber schreibt hierfür Nutzungsdauern vor und veröffentlicht diese in sogenannten „Abschreibungs-/Afa-Tabellen“.
Die in diesen Tabellen für die einzelnen Anlagegüter angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND) beruht auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Von der betrieblichen Nutzungsdauer kannst du nur im Einzelfall und mit einer Begründung abweichen.
Einige Beispiele:
Kamera: 7 Jahre
Büromöbel: 13 Jahre
Handy: 5 Jahre
Laptop: 3 Jahre
Als Steuerservice Mandant*in:
Wir prüfen für dich, ob ein Gegenstand dem Anlagevermögen zuzuordnen ist und ermitteln auch die korrekte Abschreibung für dich.
Bei einigen Gegenständen gibt es jedoch ein paar Sonderregelungen zu beachten.
Aufgliederung und Vereinfachungen
Kaufpreis bis 250 Euro netto (bei Kleinunternehmern brutto)
Die Kosten gelten sofort als Betriebsausgabe und müssen nicht in deinem Anlagevermögen aufgenommen werden.
Kaufpreis von 250,01 Euro bis 800 Euro netto (bei Kleinunternehmern brutto)
Der Gegenstand wird in dein Anlagevermögen aufgenommen und sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Beispiele: Bürotelefone, Bürostühle, Kleinmöbel, Werkzeug
Kaufpreis ab 800 Euro (bei Kleinunternehmern brutto)
Der Gegenstand wird in dein Anlagevermögen aufgenommen und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Beispiel: Kauf einer Kamera am 01.03.2023 in Höhe von EUR 1.071,00 (brutto):
Aufnahme des Nettowertes der Kamera ins Anlagevermögen (900,00 Euro) (bei Kleinunternehmern wird der Bruttowert angesetzt)
Bei Regelbesteuerung: Vorsteuer wird geltend gemacht = 171,00 Euro
Nutzungsdauer Laptop = 7 Jahre
im ersten Jahr wird die Abschreibung zeitanteilig berechnet:
900 Euro / 7 Jahre = 128,57 Euro jährliche Abschreibung / 12 Monate * 10 Monate = 107,14 Euro Abschreibung
Sonderabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe- und Verarbeitung (seit dem 01.01.2021)
Seit 2021 können Anschaffungen für Computerhardware und Software zur Dateneingabe/-verarbeitung sofort in voller Höhe als Ausgaben geltend gemacht werden, unabhängig davon, wie teuer die Geräte sind.
Diese Regelung umfasst:
Computer,
Notebooks (> 9 Zoll),
Tablets und sogenannte Peripherie-Geräte (z.B. Maus, Tastatur, Drucker, Scanner, Headsets, Lautsprecher, Festplatten und USB-Sticks)
Der Gegenstand wird in dein Anlagevermögen aufgenommen und sofort abgeschrieben.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Bei bestimmten Gegenständen wird davon ausgegangen, dass sie sich nicht abnutzen, d.h. durch ihre Nutzung nicht an Wert verlieren. Dazu zählen beispielsweise Grundstücke oder Finanzanlagen wie Wertpapiere.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen unterliegt keinem Werteverlust. Es wird daher – egal über welchen Zeitraum die Nutzung erfolgte – immer mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und mit diesem Wert in dein Anlagevermögen aufgenommen.
Anlagenspiegel
Das Anlagevermögen wird in einem Anlagespiegel dargestellt. In diesem Anlagespiegel sind der:
Buchwert (Wert aus der Buchhaltung) am Jahresanfang sowie am Jahresende zu erfassen,
die Abschreibung/Afa,
sowie Zu- und Abgänge.
Einen solchen Anlagespiegel erhältst du in der Regel von deinem Steuerberater oder aus deinem Buchhaltungstool (z.B. Lexoffice).
Als Steuerservice Mandant*in:
Solltest du deine Einnahmenüberschussrechnung sowie deine Steuererklärungen selbst erstellt haben und Anlagevermögen geltend gemacht haben, teile uns bitte folgende Angaben mit:
Anschaffungskosten
Anschaffungsdatum
Zugrunde gelegte Nutzungsdauer
Beispiel:
Verkauf von Anlagevermögen
Wenn ein Anlagegut, welches deinem Betriebsvermögen zugeordnet wurde, verkauft werden soll, gibt es zwei Möglichkeiten:
Du verkaufst den Laptop betrieblich. Der Verkaufserlös ist eine Betriebseinnahme. Du musst dem Kunden 19 % Umsatzsteuer in Rechnung stellen, sofern du steuerpflichtige Einnahmen erzielst und auch die Umsatzsteuer bei dem Kauf geltend gemacht hast.
Solltest du deinen Laptop privat über eBay verkaufen wollen, dann sieht das Ganze folgendermaßen aus:
Formal entnimmst du den Laptop aus deinem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen. Dafür wird deinen Einnahmen der Zeitwert des Geräts hinzugerechnet. Der Zeitwert ist im Grunde der Verkaufserlös. Dieser ist einfach über Plattformen wie z.B. rebuy ermittelbar. Dieser erhöht deinen Gewinn. Das Ergebnis unterscheidet sich von einem betrieblichen Verkauf insofern nicht.
Wenn du die Umsatzsteuer beim Kauf des Laptops als Vorsteuer geltend gemacht hast, musst du auf die Entnahme Umsatzsteuer zahlen. Und zwar 19% auf den Zeitwert. Dann kannst du das Gerät ohne Umsatzsteuer an einen Interessenten privat verkaufen, z.B. auf eBay.
Einlage von Anlagevermögen aus dem Privatvermögen
Du hast deine selbstständige Tätigkeit gestartet und möchtest deinen privaten Laptop in dein Betriebsvermögen einlegen? Das ist möglich.
Bei Einlagen von Gegenständen deines Privatvermögens kommt der sogenannte „Teilwert“ zum Tragen.
Der Teilwert ist der Wert, der zum Einlagezeitpunkt marktüblich für das Wirtschaftsgut ist (z.B. in deinem Fall dein gebrauchter Laptop). Du solltest den Teilwert realistisch, aber mit einem möglichst hohen Wertansatz schätzen.
Ein hoher Wert vergrößert dein Abschreibungsvolumen, das zurzeit für einen Laptop die Sofortabschreibung in 2023 bedeutet.
Um deine Schätzung zu untermauern, kannst du dir den Wert bspw. vom Händler bestätigen lassen oder dir, ganz einfach, ein aktuelles Angebot für das gleiche Gerät im Internet heraussuchen (bspw. Ebay Kleinanzeigen, Refurbed, ReBuy etc).
Als Steuerservice Mandant*in:
Du kannst uns die ursprüngliche Rechnung sowie ggf. einen Screenshot eines aktuellen Angebots (s.o.) zukommen lassen, damit wir das Gerät zu diesem Betrag in dein Betriebsvermögen einbringen können.
Sollte es an der Vergleichbarkeit scheitern, weil das Gerät bspw. vergriffen ist o.ä., dann einfach die Originalrechnung und deinen realistischen Schätzwert mitteilen ("Was würdest du für das Gerät bekommen, wenn du es verkaufst?").
Wir erledigen dann den Rest oder melden uns natürlich auch nochmal, sollte es hierzu Rückfragen geben.